ZRM: "Schwere Schlappe für Landesregierung"
Pressemitteilung zum Urteil des VGH Kassel vom 21.08.2009
Von: @Initiative Zukunft Rhein-Main <2009-08-21>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" sieht in der Ablehnung der Nachtflugregelung durch den VGH Kassel "einen Erfolg für die Region und eine schwere Schlappe für die Landesregierung".

KREIS GROSS-GERAU / STADT MAINZ / STADT HOCHHEIM – "Wir sind nicht überrascht - dieses Urteil war nach dem Verlauf der Verhandlung absehbar", kommentieren die Sprecher der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM), Landrat Enno Siehr (Kreis Groß-Gerau), Oberbürgermeister Jens Beutel (Stadt Mainz) und Bürgermeisterin Angelika Munck (Stadt Hochheim) die heutige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zum Flughafenausbau.

Das Gericht hatte mit der heutigen Entscheidung das Ausbauprojekt grundsätzlich genehmigt, gleichzeitig aber die Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses zu den Nachtflügen und zu Flugbewegungen in den Tagesrandstunden aufgehoben.

Die ZRM-Sprecher kritisieren nochmals nachdrücklich den Ablauf des Verfahrens im Juni: "Es ist bedauerlich und juristisch fragwürdig, dass sich das Gericht nie ernsthaft mit den fachlich detaillierten Argumenten der klagenden Verbände und Kommunen auseinandergesetzt hat!" Es sei nach wie vor völlig schleierhaft, auf welcher Faktenbasis der VGH sein Urteil eigentlich getroffen habe: "Kaum ein Sachvortrag vor Gericht wurde protokolliert!"

Als "Erfolg für die Region und schwere Schlappe für die Landesregierung" sei hingegen die Stellungnahme des Gerichts zum Thema Nachtflugverbot zu bewerten, betonten Beutel, Munck und Siehr. Der VGH habe - wie schon bei der Eilentscheidung im Januar - keine Notwendigkeit für reguläre Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 5 Uhr gesehen und zudem die Zahl der zugelassenen Flüge in den sogenannten "Tagesrandstunden" 22 Uhr bis 23 Uhr bzw. 5 Uhr bis 6 Uhr) als zu hoch erachtet: "Wir stehen jetzt vor der grotesken Situation, dass der Flughafen zwar ausgebaut werden darf, aber de facto ohne eigentliches Betriebskonzept dasteht."

"Wir werden das Urteil und die noch ausstehende Urteilsbegründung genau prüfen und dann über das weitere juristische Vorgehen beraten", erläuterten Angelika Munck, Enno Siehr und Jens Beutel abschließend. Im Übrigen bleibe abzuwarten, wie das Gericht über die noch nicht verhandelte Klage der Stadt Flörsheim entscheide: "Die juristische Auseinandersetzung um den Flughafenausbau ist noch lange nicht abgeschlossen!"

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