Rechtsanwalt Möller-Meinecke kritisiert Klage-Rückzug der Stadt Kelsterbach
Pressemitteilung vom 14.04.2009
Von: @Rechsanwalt Möller-Meinecke <2009-04-14>
Rechtsanwalt Möller-Meinecke übt Kritik am überraschenden Rücktritt der Stadt Kelsterbach als Musterklägerin gegen den Flughafenausbau: "Die Fraport AG diktiert die Entscheidungen im Magistrat."

Der Magistrat der Stadt Kelsterbach hat im Interesse der Fraport AG gegenüber dem zuständigen 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes einem "Ruhen des Klageverfahrens" gegen den Planfeststellungsbeschluß zum Ausbau des Flughafens Frankfurt zugestimmt und auf einen gerichtlichen Eilantrag gegen die Besitzeinweisung der Fraport AG in den Kelsterbacher Wald verzichtet.

Bleibt es dabei, scheidet die im Grundeigentum durch den Ausbau betroffene Kommune aus dem Kreis der Musterkläger gegen die Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main aus. Ihr wäre im Herbst 2009 der Weg zum Bundesverwaltungsgericht und dort ein neuer Antrag auf einen Baustopp verwehrt.

Zugleich hat der Magistrat auf das Rechtsmittel eines Eilantrags gegen die vorläufige Besitzeinweisung der Fraport AG in den Kelsterbacher Wald verzichtet.

"Beide Tatsachen ergeben sich aus dem mir heute ausgelieferten Antwortschreiben des Bürgermeisters Manfred Ockel vom 7. April 2009 auf mein Schreiben vom 31. März 2009 und aus einer Verfügung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Rücksendung der Akten an die Stadt Kelsterbach" erläuterte Rechtsanwalt Matthias Möller - Meinecke, der die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf des Kelsterbacher Wald ebenso wie Musterkläger im Gewerbegebiet Taubengrund anwaltlich vertritt.

"Damit missachtet der Magistrat den vor Jahren gefassten und unverändert gültigen Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung, alle Rechtsmittel gegen den Flughafenausbau auszuschöpfen. Dieser Kniefall macht deutlich, dass die Fraport AG inzwischen über die Prozessstrategie der Stadt entscheidet. Brüskiert werden damit die 2.000 Bürger, gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes unterzeichnet haben. Die 2.000 Bürger, das sind mehr Stimmen als SPD oder CDU bei der letzten Wahl auf sich vereinen konnten, fordern die Stadtverordnetenversammlung auf, den Rückzug des Magistrats aufzuheben und an den Tisch der Musterkläger zurückzukehren" kommentierte Matthias Möller Meinecke die überraschende Entscheidung des Magistrats.

Ein Rechtsmittelverzicht und eine Zustimmung zum Ruhen des wichtigsten Prozesses der Stadt seit Jahrzehnten rechtfertigt sich nicht aus der Zustimmung der Stadtverordneten am 9. Februar 2009 zum sogenannten Eckpunkte-Papier. Denn einerseits wird dieser Beschluß im Bürgerentscheid aufgehoben werden und andererseits werden darin eine Klagerücknahme vom endgültigen Vertragsabschluß mit der Fraport abhängig gemacht; der steht aber aus.

Beide Schritte sind, so Matthias Möller-Meinecke, "mit schwerwiegenden Nachteilen für die Stadt Kelsterbach verbunden:"

  1. Ohne den Eilantrag kann Fraport weiter rechtswidrig den Wald roden, denn der Stadt steht ein erfolgversprechender Anspruch auf Aufhebung des angeordneten Sofortvollzuges zu.

  2. Durch ein Ruhen des Klageverfahrens wird dieses erst nach Rechtskraft der Musterklageverfahren in einigen Jahren fortgeführt. Damit würde die Stadt darauf verzichten,

    • ab 2. Juni 2009 ihre erfolgversprechende Verwaltungsklage in der anberaumten Hauptverhandlung ergänzend zu begründen und zu gewinnen oder

    • hilfsweise nach einer Klageabweisung unverzüglich nach Auslieferung der Urteilsgründe im Herbst 2009 beim Bundesverwaltungsgericht einen erfolgversprechenden Antrag auf einen Baustopp zu stellen,

    • jedenfalls aber mit ihrer Klage und dem Antrag auf Rückgängigmachung der Vollziehung des Planfeststellungsbeschluß (§ 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO) vor dem Bundesverwaltungsgericht zu obsiegen."

Themen hierzuAssciated topics:

Klage (vor Gericht)

Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt!   Mehr»
Klage gegen Fluglärm abgewiesen - Gesundheitsgefahren nicht berücksichtigt
Pressemitteilung vom 15.7.2004
Von: @IAGL- Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm <2004-07-15>
   Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern.    Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier   Mehr»
BVG: Kein Baustopp für die Airbus 380 - Wartungshalle am Flughafen Frankfurt a.M.
Pressemitteilung vom 07.09.2005
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2005-09-08>
   Mehr»
Bundesverwaltungsgericht lehnt Antrag auf Baustopp für A380-Werft ab
Tag X - Bannwaldrodung - voraussichtlich am 12. September
Von: @cf <2005-09-08>
Das Bundesverwaltungsgericht hat den vom BUND beantragten Baustopp für die A380-Halle abgelehnt. Fraport will jetzt am 12. September mit der Rodung des Bannwaldes beginnen.   Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt.    Mehr»
Ticona-Klage gegen Flugrouten am 5. Oktober beim VGH Kassel
Urteil erst am 24. Oktober
Von: @cf <2006-09-26>
Die Verhandlung der Klage des Chemiewerks Ticona gegen die aktuellen Flugrouten am Frankfurter Flughafen findet am 5. Oktober beim VGH Kassel statt. (Urteil erst am 24.10.)    Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier   Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben.   Mehr»
VGH Kassel lehnt Klage von Mainz und Wiesbaden gegen Flugrouten ab
Pressemitteilung vom 14.03.2003
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-03-14>
Der VGH Kassel hat die Klagen der Städte Mainz und Wiesbaden gegen die im Jahr 2001 geänderten Flugrouten abgewiesen. Die Lärmbelastung sei nicht unzumutbar, meinte das Gericht.    Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben.   Mehr»
Die Bildrechte werden in der Online-Version angegeben.For copyright notice look at the online version.

Bildrechte zu den in diese Datei eingebundenen Bild-Dateien:

Hinweise:
1. Die Bilder sind in der Reihenfolge ihres ersten Auftretens (im Quelltext dieser Seite) angeordnet.
2. Beim Anklicken eines der nachfolgenden Bezeichnungen, wird das zugehörige Bild angezeigt.
3, Die Bildrechte-Liste wird normalerweise nicht mitgedruckt,
4. Bildname und Rechteinhaber sind jeweils im Dateinamen des Bildes enthalten.