Robin Wood: Räumung und Rodung im Kelsterbacher Wald könnten unmittelbar bevorstehen
Pressemitteilung vom 20.01.2009
Von: @ROBIN WOOD <2009-01-20>
Der Kahlschlag im Kelsterbacher Wald umfasst insgesamt rund 250 Hektar. Mehr als 200 Hektar davon genießen als Bannwald die höchste Schutzstufe, sollen aber dennoch zerstört werden.

Heute früh haben Arbeiter damit begonnen, das WaldbesetzerInnendorf gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Kelsterbacher Wald einzuzäunen. Ein Großaufgebot der Polizei ist vor Ort, das Camp ist aber bislang weiterhin für BesucherInnen und Medien zugänglich. Die Polizei begann mit dem Aufgraben von Erdtunneln, die sich außerhalb des eingezäunten Bereichs befinden. Mehrere WaldbesetzerInnen, darunter einige ROBIN WOOD-AktivistInnen, haben sich auf Plattformen und Baumhäusern in den Wipfeln eingerichtet. Sie protestieren mit dieser seit Mai 2008 laufenden Besetzung dagegen, dass ein wertvolles Naturschutzgebiet ruiniert werden soll, um noch mehr extrem klimaschädlichen Flugverkehr zu ermöglichen. Vollerntemaschinen, so genannte Harvester, sind bereits vor Ort. Fraport bekam in der vergangenen Woche vom Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) vorab grünes Licht für den Bau einer vierten Landebahn im Bannwald. In der Hauptsache wird das Gericht jedoch erst im Sommer dieses Jahres über die zahlreichen Klagen gegen das gigantische Ausbauprojekt entscheiden.

Fraport argumentiert, der Ausbau sei dringend erforderlich. Dadurch sollen die Kapazitäten des größten bundesdeutschen Flughafens nach Konzernangaben noch einmal um die Hälfte gesteigert werden – von jährlich 500.000 auf 750.000 Flugbewegungen. Tatsächlich sind die Fracht- und Passagierzahlen am Frankfurter Flughafen jedoch aufgrund der weltweiten Wirtschaftskrise stark zurückgegangen. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch sobald nicht umkehren. „Es gibt keinen Zeitdruck. Das ist eine Erfindung von Fraport, um ihr Milliarden-Projekt noch vor einer Gerichtsentscheidung in der Hauptsache schnell in trockene Tücher zu bekommen und Fakten im Wald zu schaffen“, sagt Monika Lege, ROBIN WOOD-Verkehrsreferentin.

Der VGH hatte am 15. Januar 2008 in seinem Beschluss darüber hinaus deutlich gemacht, dass die Nachtflugregelung im Planfeststellungsbeschluss (PFB) rechtlich keinen Bestand haben wird. Sie erlaubt in der Nacht von 23 bis 5 Uhr 17 Flüge, obwohl ein klares Ergebnis des Mediationsverfahrens hieß: Ausbau nur bei Nachtflugverbot. In den Nachtrandstunden (22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr) sollen laut PFB sogar durchschnittlich 150 Flüge pro Nacht möglich sein. Fraport selbst hatte Ende Oktober 2008 behauptet, mit einem Nachtflugverbot würden „unkalkulierbare zeitliche und finanzielle Risiken“ heraufbeschworen und damit Stimmung gegen die seinerzeit geplante rot-grüne Koalition gemacht, die die Nachtflugregelung im PFB überprüfen wollte. „Die Nachtflugregelung ist von zentraler Bedeutung für den Ausbau. Deshalb ist die Argumentation wenig überzeugend, dass Fraport jetzt - trotz Unklarheit in diesem wichtigen Punkt - schon mit dem Kahlschlag beginnen darf“, kritisiert Lege.

Der Kahlschlag im Kelsterbacher Wald umfasst insgesamt rund 250 Hektar, mehr als 200 Hektar davon genießen als Bannwald die höchste Schutzstufe, sollen aber dennoch zerstört werden. Bis zum Beginn der Vegetationsperiode im März will Fraport mindestens die ersten 92 Hektar für so genannte vordringliche Arbeiten kahl schlagen, die übrigen könnten dann ab September zerstört werden.

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