Das Planfeststellungsverfahren zum Bau des Großflughafens Berlin-Schönefeld wurde im Juni 2001 begonnen. Es wurden etwa 150000 Einwendungen gegen den Ausbau eingereicht. Ein halbes Jahr dauerte die Erörterung, in einer Halle, die 5000 Einwendern Platz bietet - das größte Planverfahren, das es bisher gab. Am 23. August 2004 wurde der Planfeststellungsbeschluss verkündet, der das Projekt, wenn auch mit vielen Auflagen, genehmigt.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden mehr als 10000 Klage-Anträge von potentiellen Klägern bei den von der Berliner Bürgerinitiative gegen den Flughafen Schönefeld (Bürgerverein Brandenburg-Berlin, BVBB) beauftragten Rechtsanwaltskanzleien (Grawert und Schöning, Baumann) eingereicht, knapp 4000 Kläger wurden letztlich berücksichtigt. Dazu kommen einige Einzelkläger und Klagen betroffener Kommunen. Gegen den Sofortvollzug wurden von betroffenen Anwohnern Eilanträge eingereicht. Das Verfahren ist das bisher größte in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts.
Über die Klagen entscheidet in diesem speziellen Fall nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz nur eine Instanz, nämlich das Bundesverwaltungsgericht. Im November 2004 einigte sich das Gericht mit den Anwälten des Bürgervereins, dass aus den 3600 von den beiden Kanzleien vertretenen Klägern 50 repräsentative Einzelkläger ausgesucht und deren Verfahren als "Musterklagen" bis zur Gerichtsentscheidung betrieben werden. Die Verhandlung ist für Anfang Februar 2006 angesetzt worden. Die Entscheidung wurde am 16. März 2006 verkündet. Das Gericht lehnte die auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Klagen weitgehend ab, der Flughafen kann also ausgebaut werden. Mit einigen Hilfsanträgen hatten die Kläger dagegen Erfolg. Die Lärmschutzauflagen müssen nachgebessert werden. Das Gericht ordnete ein Nachtflugverbot von 0 - 5 Uhr und Beschränkungen in der Zeit von 22-0 Uhr und von 5-6 Uhr an.
Arbeitsplätze geschaffen hat der geplante Flughafenausbau jedenfalls schon: bei den Juristen. Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde eigens eine Geschäftsstelle "Schönefeld" eingerichtet. Dort wurden acht neue Leute für mindestens 18 Monate eingestellt, um das bisher größte Verfahren in der deutschen Rechtsgeschichte zu bewältigen. Auch die Rechtsanwaltskanzleien haben in dieser Größenordnung Personal eingestellt.
Aktuelle Nachrichten
Neu! 14.03.2008: Verfassungsgericht lehnt Verfassungsbeschwerden ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss und die zugehörigen Gerichtsurteile zurückgewiesen.
03.01.2007: Kläger sollen Gutachten zahlen
Böse Falle: nachdem das Bundesverwaltungssgericht im Hauptverfahren die Klagen gegen die Planfeststellung zum Flughafen Schönefeld weitgehend abgewiesen hat, sollen die Kläger nun die Kosten von 100 000 Euro für private Gutachten übernehmen, mit denen sie im Eilverfahren zunächst einen Baustopp erreicht hatten. Da die Kläger im Eilverfahren "gewonnen" haben, haben sie Kostenerstattung beantragt. Das Gericht hat die Gutachter-Kosten aber - laut Rechtsanwalt Baumann "entgegen der üblichen Regelung" - dem Hauptverfahren zugeordnet. Baumann hat jetzt dagegen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
17.06.2006: Kläger gehen zum Bundesverfassungsgericht
Die Anwälte der Kläger wollen in der nächsten Woche gegen das Urteil zum Ausbau eine Verfassungsbeschwerden einlegen. Man beruft sich vor allem auf das Grundrecht auf Leben und Gesundheit, die Freizügigkeit (Art. 11 GG) und den Schutz des Eigentums (Art. 14 GG).
15.06.2006: Die Urteilsbegründung ist da!
Im Internet beim Bundesverwaltungsgericht zum Download verfügbar:
16.03.2006: Das Urteil wurde gesprochen
Der Flughafen Berlin-Schönefeld darf ausgebaut werden, allerdings mit verschärften Auflagen zum Lärmschutz.
- Bundesverwaltungsgericht genehmigt den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld
- Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil (16.03.2006)
23.02.2006: Verhandlung abgeschlossen
Die Verhandlung wurde heute nach 9 Verhandlungstagen abgeschlossen. Das Urteil soll am 16. 03. 2006 verkündet werden.
07.02.2006: Verhandlung hat begonnen
Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hat heute begonnen. Verhandelt werden 4 Musterklagen (die Gemeinden Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf und etwa 120 Privatkläger, die aus insgesamt 4000 Klagen ausgewählt wurden. Es geht um die Themen Standortwahl, Lärm, Naturschutz, Risiko und Wertverlust von Immobilien. Vorsitzender Richter ist Stefan Paetow. Anwälte brachten zum Auftakt der Verhandlung publikumswirksam die Akten in Lastwagen nach Leipzig: alleine der Planfeststellungsbeschluss hat etwa 1200 Seiten, die Behördenakten 1200 Ordner. Seit Monaten hatte sich das Gericht durch die Aktenberge gewühlt. Mit einem Urteil wird ab Mitte März gerechnet.
02.02.2006
Anwälte der Einwender haben eine Verschiebung der für den 02.02.2006 geplanten Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts gefordert. Die Anwälte bemängeln, umfangreiche Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses (zum Thema Biotopschutz) erst wenige Tage vor der geplanten Verhandlung erhalten zu haben; sie fordern Zeit zum Durcharbeiten der Akten. Mit den Änderungen soll versucht werden, klagerelevante Fehler im Planfeststellungsbeschluss zu heilen. Zudem sei der Landesplanungsvertrag zum 1. Februar "in einem wesentlichen Punkt zu Ungunsten der Betroffenen" rückwirkend verändert worden, sagten die Anwälte. Das Gericht hat die Anträge auf Verschiebung abgelehnt, die Verhandlung beginnt wie geplant.
12.10.2005:
Das Bundesverwaltungsgericht will die Musterklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 7. - 23. Februar abhandeln. Voraussichtlich will man in neun Verhandlungstagen zu einem Urteil kommen. Das ist viel früher und viel schneller als erwartet.
Das brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes hat die
Verfassungsbeschwerde von vier Anliegergemeinden des Flughafens gegen eine Bestimmung des Landesentwicklungsprogramms der Länder Berlin und Brandenburg (LEPro) zurückgewiesen. Damit ist nur das das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
Wir wagen eine intuitive Prognose: das alles bedeutet nichts Gutes - jedenfalls nicht für die Kläger!
14. 05. 2005: Gericht gibt Eilanträgen statt
Das Bundesverwaltungsgericht gibt den Eilanträgen gegen den Sofortvollzug statt und verhängt damit praktisch einen Baustopp. Die Richter schätzen das Recht der Kläger, von den gravierenden Eingriffen durch die Baumaßnahmen verschont zu bleiben, solange nicht über ihre Klage entschieden ist, höher ein als das Recht der Gegenseite auf einen sofortigen Baubeginn. Die Entscheidung in der Hauptsache ist nach Aussage des Gerichts weiterhin offen.
- Baustopp für Großflughafen Berlin-Schönefeld
Hintergrund und Reaktionen - Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zum Urteil
Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren Berlin-Schönefeld
Flughafen Berlin-Schönefeld (BER) Berlin Brandenburg (Land) Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Gerichtsurteile Klage (vor Gericht)