Die Hessische Landesregierung und Vertreter der Luftfahrtwirtschaft haben gestern eine gemeinsame Erklärung zum Lärmschutz unterzeichnet.
Berthold Fuld., Sprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, sagte dazu, dass mit dieser Erklärung die Hessische Landesregierung die Durchsetzung des gesetzlichen Lärmminimierungsgebots aufgibt. Statt Lärmschutz gegebenenfalls auch gegen die Luftfahrtwirtschaft zu erzwingen, beschränkt sich der vorgesehene Schutz auf einvernehmliche Lösungen und wird damit in das Belieben der Luftfahrtwirtschaft gestellt. Verbindliche Aussagen werden nicht getroffen und Verpflichtungen nicht eingegangen; vielmehr wird von Absichten, Prüfungen und Anstreben gesprochen.
Die Fluglärmschutzkommission, deren gesetzliche Aufgabe die Beratung der Genehmigungsbehörde über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm ist, wurde zu der Erklärung überhaupt nicht gehört. Ihre Aufgaben sollen partiell übernommen werden durch ein neues Forum „Flughafen und Region“, das keinerlei gesetzliche Legitimation hat.
Mit der Bildung eines Regionalfonds wird vom Verursacherprinzip abgegangen; durch die Finanzierung von Schallschutz aus Steuermitteln ist eine massive Subventionierung des Flughafens und seines Ausbaus vorgesehen.
In der Mediation wurde gefordert, dass die Fraport mit Nachdruck das Ziel verfolgen soll, sich im Vergleich mit anderen internationalen Flughäfen zum Vorbild und Vorreiter bei der Reduzierung von Fluglärm zu entwickeln. Von diesem Ziel ist wenig übrig geblieben.
Bundesregierung (Deutschland) BVF