RA Möller-Meinecke: Bürgerbegehren in Kelsterbach rechtmäßig
Pressemitteilung vom 24.04.2009
Von: @Rechtsanwalt Möller-Meinecke <2009-04-24>
Das Bürgerbegehren "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" ist rechtlich zulässig und wird im Sommer zu einem Bürgerentscheid in Kelsterbach führen.

Das Bürgerbegehren "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" ist rechtlich zulässig und wird im Sommer zu einem Bürgerentscheid in Kelsterbach führen.

Das von 1.790 gültigen Unterschriften getragene Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes "erfüllt alle rechtlichen Zulässigkeitsanforderungen der Gemeindeordnung." Zu dieser Bewertung kommt der von dem Magistrat der Stadt um ein Gutachten gebetene Hessische Städte- und Gemeindebund. Dies vermittelten die Sachverständigen jetzt dem Magistrat. Damit wird es im Sommer zu dem angestrebten Bürgerentscheid in Kelsterbach kommen.

Die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens bewerten dies als großen Erfolg. Sie erwarten eine Stimmenmehrheit gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes. Im heutigen Gespräch hat der Magistrat zugesichert, dann das Klageverfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens wieder aktiv zu betreiben und auch gegen den für Herbst 2009 angekündigten Besitzeinweisungsbeschluß des Regierungspräsidiums für ein zweite Fläche mit allen Rechtsmitteln vorzugehen.

Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" fordern von der Stadtverordnetenversammlung die Einberufung von Bürgerversammlungen in allen Stadtteilen und Chancengleichheit im Wettstreit der Argumente.

Mit den heute vom Magistrat bestätigten 1.790 gültigen Unterschriften hat das Bürgerbegehren das gesetzliche Quorum von 10 % locker übersprungen. Das sind mehr Stimmen als sowohl die SPD (1.508 Stimmen) als auch die CDU (1.525 Stimmen) bei den letzten Landtagswahlen auf sich vereinen konnten. "Die Mehrheit der Kelsterbacher lehnt den Verkauf des Waldes an die Fraport AG ab" kommentierte Eleonore Wagner als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens die Stimmenzahl.

"Bürgerversammlungen in allen Stadtteilen mit paritätischen Redezeiten für die Eingangsstatements von Magistrat und den Vertretern des Bürgerbegehrens sowie eine Leitung durch den Stadtverordnetenvorsteher als neutralen Moderator" forderte Matthias Möller-Meinecke von dem Stadtverordnetenvorsteher im Gespräch am 23. April 2009 und kritisierte gegenüber Bürgermeister Manfred Ockel das beantragte "Ruhen des Klageverfahrens als Verstoß gegen den Klageauftrag der Stadtverordnetenversammlung und Vereitelung eines der Stadt nur als Musterkläger möglichen erfolgreichen Antrages auf einen Baustopp beim Bundesverwaltungsgericht. Das Ruhen des Verfahrens schädigt daher schwerwiegend die Interessen der Stadt und ihrer Bürger."

Kritik übte Eleonore Wagner an den am 5., 6., 12. Und 20. Mai für die Bewohner des Hasenpfades geplanten vier Informationsveranstaltungen des Magistrates, "weil diese nicht öffentlich sein sollen und die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dort kein gleichlanges Rederecht eingeräumt bekommen sollen. Es sind Werbeveranstaltungen von Bürgermeister Ockel für das Eckpunktepapier."

Matthias M. Möller-Meinecke, Rechtsanwalt

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Klage (vor Gericht)

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