RA Möller-Meinecke: Bürgerbegehren in Kelsterbach rechtmäßig
Pressemitteilung vom 24.04.2009
Von: @Rechtsanwalt Möller-Meinecke <2009-04-24>
Das Bürgerbegehren "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" ist rechtlich zulässig und wird im Sommer zu einem Bürgerentscheid in Kelsterbach führen.
Das Bürgerbegehren "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" ist rechtlich zulässig und wird im Sommer zu einem Bürgerentscheid in Kelsterbach führen.
Das von 1.790 gültigen Unterschriften getragene Bürgerbegehren gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes "erfüllt alle rechtlichen Zulässigkeitsanforderungen der Gemeindeordnung." Zu dieser Bewertung kommt der von dem Magistrat der Stadt um ein Gutachten gebetene Hessische Städte- und Gemeindebund. Dies vermittelten die Sachverständigen jetzt dem Magistrat. Damit wird es im Sommer zu dem angestrebten Bürgerentscheid in Kelsterbach kommen.
Die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens bewerten dies als großen Erfolg. Sie erwarten eine Stimmenmehrheit gegen den Verkauf des Kelsterbacher Waldes. Im heutigen Gespräch hat der Magistrat zugesichert, dann das Klageverfahren gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens wieder aktiv zu betreiben und auch gegen den für Herbst 2009 angekündigten Besitzeinweisungsbeschluß des Regierungspräsidiums für ein zweite Fläche mit allen Rechtsmitteln vorzugehen.
Die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens "Kein Verkauf des Kelsterbacher Waldes" fordern von der Stadtverordnetenversammlung die Einberufung von Bürgerversammlungen in allen Stadtteilen und Chancengleichheit im Wettstreit der Argumente.
Mit den heute vom Magistrat bestätigten 1.790 gültigen Unterschriften hat das Bürgerbegehren das gesetzliche Quorum von 10 % locker übersprungen. Das sind mehr Stimmen als sowohl die SPD (1.508 Stimmen) als auch die CDU (1.525 Stimmen) bei den letzten Landtagswahlen auf sich vereinen konnten. "Die Mehrheit der Kelsterbacher lehnt den Verkauf des Waldes an die Fraport AG ab" kommentierte Eleonore Wagner als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens die Stimmenzahl.
"Bürgerversammlungen in allen Stadtteilen mit paritätischen Redezeiten für die Eingangsstatements von Magistrat und den Vertretern des Bürgerbegehrens sowie eine Leitung durch den Stadtverordnetenvorsteher als neutralen Moderator" forderte Matthias Möller-Meinecke von dem Stadtverordnetenvorsteher im Gespräch am 23. April 2009 und kritisierte gegenüber Bürgermeister Manfred Ockel das beantragte "Ruhen des Klageverfahrens als Verstoß gegen den Klageauftrag der Stadtverordnetenversammlung und Vereitelung eines der Stadt nur als Musterkläger möglichen erfolgreichen Antrages auf einen Baustopp beim Bundesverwaltungsgericht. Das Ruhen des Verfahrens schädigt daher schwerwiegend die Interessen der Stadt und ihrer Bürger."
Kritik übte Eleonore Wagner an den am 5., 6., 12. Und 20. Mai für die Bewohner des Hasenpfades geplanten vier Informationsveranstaltungen des Magistrates, "weil diese nicht öffentlich sein sollen und die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens dort kein gleichlanges Rederecht eingeräumt bekommen sollen. Es sind Werbeveranstaltungen von Bürgermeister Ockel für das Eckpunktepapier."
Matthias M. Möller-Meinecke, Rechtsanwalt
IAGL sucht MusterklägerInnen gegen Flughafenausbau
Jetzt qualifizierte Einwendung erheben - später klagen!
Von: @cf <2005-01-20>
Das IAGL, der Klageverein des Bündnisses, sucht MusterklägerInnen gegen den Planfeststellungs-Beschluss zum Flughafenausbau. Wer später eine Musterklage führen will, sollte jetzt eine besonders qualifizierte Einwendung erheben. Interessiert? Melden Sie sich jetzt! Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
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VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss? So geht es
Klagevereine unterstützen Musterkläger
Von: @[Klagevereine]
Wenn Sie als Privatperson gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen wollen, können Sie sich einem der Klagevereine anschließen. Mehr Informationen darüber hier Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
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Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»