BVerwG: Keine Änderung der Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle
Pressemitteilung vom 28.04.2016
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2016-04-28>
Der Freistaat Sachsen ist nicht verpflichtet, die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle zu ändern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.04.2016
Der Freistaat Sachsen ist nicht verpflichtet, die Nachtflugregelungen am Flughafen Leipzig/Halle zu ändern. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Flughafen Leipzig/Halle wurde auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2004 mit dem Ziel ausgebaut, ein Drehkreuz für den Frachtverkehr zu entwickeln. Auf Klagen von Anwohnern beanstandete das Bundesverwaltungsgericht einige der Regelungen über den Nachtflugbetrieb (Urteil vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - BVerwGE 127,95). Im Jahr 2007 regelte der Freistaat Sachsen den nächtlichen Flugbetrieb erneut in einem Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss. Klagen dagegen wies das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig ab (Urteil vom 24. Juli 2008 - BVerwG 4 A 3001.07 - BVerwGE 131, 316). Eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil blieb ebenso erfolglos wie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 BvR 3474/08; EGMR, Entscheidung vom 10. Juni 2014 - 25330/10).
Zu den seinerzeit klagenden Anwohnern gehörte auch der Kläger des heute entschiedenen Verfahrens. Sein Wohngrundstück liegt etwa 11,5 km vom Flughafen entfernt im Nachtschutzgebiet; sein Haus verfügt in den Schlafräumen über Schallschutzfenster sowie Lüftungseinrichtungen.
Im September 2014 beantragte der Kläger die Aufhebung der Regelungen über die Zulässigkeit des Nachtflugbetriebs und berief sich auf aus seiner Sicht veränderte wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheitsbeeinträchtigungen durch nächtlichen Fluglärm.
Die gegen die ablehnenden Verwaltungsentscheidungen erhobene Klage blieb erfolglos. Insbesondere kann der Kläger keinen Widerruf der Betriebsregelungen nach § 49 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verlangen. Denn ein solcher Widerruf setzt voraus, dass auch nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG - etwa zum baulichen Schallschutz - die nachteiligen Wirkungen eines Vorhabens nicht beseitigen. An dieser Voraussetzung fehlt es nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts. Den vom Kläger behaupteten veränderten Erkenntnissen zum nächtlichen Fluglärm könnte durch besseren baulichen Schallschutz Rechnung getragen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte daher nicht zu entscheiden, ob sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich seit dem Jahr 2007 in entscheidungserheblicher Weise verändert haben. Nicht Verfahrensgegenstand war ferner die Frage, ob der Schallschutz im Haus des Klägers ausreichend ist.
Der Kläger konnte sein Begehren auch nicht auf andere Vorschriften stützen. Eine Rücknahme nach § 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG schied aus, weil nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 rechtskräftig feststeht, dass die Regelungen über den Nachtflugbetrieb rechtmäßig sind. Ein Wiederaufgreifen des Planfeststellungsverfahrens nach § 51 VwVfG schließt § 72 Abs. 1 VwVfG aus.
BVerwG 4 A 2.15 - Urteil vom 28. April 2016
A380-Werft: BVG entscheidet Anfang September
Fraport will mit Bannwaldrodung nicht vor dem 12.9. beginnen
Von: @cf <2005-08-18>
Fraport hat angekündigt, dass die Rodung des Bannwaldes für die A380-Werft nicht vor dem 12. September beginnen soll. Das Bundesverwaltungsgericht will bis dahin entscheiden, ob die Halle im Bannwald gebaut werden darf Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
Flughafenausbau bringt viel mehr Fluglärm nach Dietzenbach!
Beim geplanten Ausbau würde Dietzenbach zu den Verlieren gehören
<2005-02-24>
Nach den Planfeststellungs-Unterlagen der Fraport ist Dietzenbach vom Ausbau nicht betroffen. Und mancher meint: die Nordwestbahn ist weit weg. Doch das Gegenteil ist der Fall. Neue Berechnungen zeigen: beim geplanten Ausbau würde der Fluglärm in Dietzenbach massiv zunehmen - mehr als irgendwo sonst im Kreis Offenbach. Mehr»
Das Nachtflugverbot ist gestorben
Koch im Landtag: aus juristischen Gründen werden Ausnahmen zulässig sein
Von: @cf <2007-12-16>
Ministerpräsident Koch rückt offiziell von seinem Versprechen "kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" ab: auch nach dem Ausbau wird es planmäßige Flüge zwischen 23 und 5 Uhr geben. Mehr»
RDF: "Ein absolutes Nachtflugverbot ist utopisch"
Experten sehen kaum Aussicht auf ungestörte Nachtruhe
Von: @cf <2005-12-18>
Vom Regionalen Dialogforum beauftragte Gutachter halten ein absolutes Nachtflugverbot für unrealistisch. Wenn überhaupt, könne nur ein "praktikables" Nachtflugverbot Bestand haben, gegen das nicht geklagt würde, erklärten sie auf einer Veranstaltung den erstaunten Bürgern. Mehr»
"Flughafenausbau - stoppt diesen Irrsinn!"
Neues Faltblatt vom Bündnis der Bürgerinitiativen
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2007-03-14>
Das neue Faltblatt "Irrsinn Flughafenaubau" vom Bündnis der Bürgerinitiativen fasst die Argumente gegen den Ausbau in kurzer und leicht verständlicher Form zusammen. Hier zum Download Mehr»