Gericht der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 82/10, Luxemburg, den 9. September 2010
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für gültig, mit der die deutschen Maßnahmen bezüglich der An-/Abflüge zum/vom Flughafen Zürich gebilligt werden.
Diese Maßnahmen stellen kein Verbot der Ausübung von Verkehrsrechten dar, sondern eine bloße Änderung der betreffenden Flugwege.
Der Flughafen Zürich befindet sich in Kloten (Schweiz), nordöstlich der Stadt Zürich und rund 15 km südöstlich der Staatsgrenze zwischen der Schweiz und Deutschland. Aufgrund der Nähe zur deutschen Grenze muss bei der Mehrheit der in Zürich ankommenden Flüge und bei den meisten Starts am frühen Morgen und späten Abend der deutsche Luftraum durchflogen werden.
Die Nutzung dieses Luftraums war zwischen 1984 und 2001 in einem zweiseitigen Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland geregelt, und anschließend Gegenstand von Verhandlungen. 2003 erließ das deutsche Luftfahrtbundesamt eine nationale Luftverkehrsregelung. Darin werden Maßnahmen festgelegt, mit denen bei normalen Wetterbedingungen der Überflug deutschen Hoheitsgebiets nahe der schweizerischen Grenze in geringer Höhe zwischen 21 und 7 Uhr an Wochentagen und zwischen 20 und 9 Uhr an Wochenenden und Feiertagen verhindert werden soll, um die Lärmbelastung der dortigen Bevölkerung zu verringern.
Unter Berufung auf das Abkommen zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz über den Luftverkehr1, das für die Zwecke des Abkommens die Anwendung der Verordnung Nr. 2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs2 vorsieht, legte die Schweiz am 10. Juni 2003 eine Beschwerde bei der Kommission mit dem Antrag ein, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, dass Deutschland die mit der nationalen Regelung eingeführten Maßnahmen nicht mehr anwenden kann.
Am 5. Dezember 2003 entschied die Kommission, dass Deutschland seine nationale Regelung weiter anwenden darf. Die Schweiz klagte gegen diese Entscheidung; sie machte u. a. geltend, die Kommission hätte die deutschen Maßnahmen anhand von Art. 9 der genannten Verordnung prüfen müssen, der Betriebsvorschriften betrifft, die die Ausübung von Verkehrsrechten von bestimmten Bedingungen abhängig machen, einschränken oder verweigern, und rügte einen Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismäßigkeit und der Dienstleistungsfreiheit im Luftverkehr.
Mit seinem Urteil vom heutigen Tag bestätigt das Gericht die Entscheidung der Kommission.
Das Gericht stellt zunächst fest, dass der Kommission kein Rechtsfehler unterlaufen ist, als sie angenommen hat, dass die deutschen Maßnahmen die Ausübung von Verkehrsrechten nicht von bestimmten Bedingungen abhängig machen, einschränken oder verweigern. Denn die deutschen Maßnahmen implizieren keinerlei – auch kein bedingtes oder partielles – Verbot des Durchflugs des deutschen Luftraums für Flüge von und nach dem Flughafen Zürich, sondern beschränken sich auf eine bloße Änderung der betreffenden Flugwege nach dem Start von oder vor der Landung auf dem Flughafen Zürich.
Zum Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung zum Nachteil der schweizerischen Luftfahrtunternehmen, die den Flughafen Zürich als Drehkreuz benutzen, stellt das Gericht fest, dass die Nähe zu einem Fremdenverkehrsgebiet und damit zu einem besonders lärmempfindlichen Gebiet einen objektiven Umstand darstellt, der den Erlass dieser Maßnahmen nur für den Flughafen Zürich rechtfertigt. Das Gericht führt weiter aus, dass die deutschen Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu dem mit ihnen verfolgten Ziel – der Verringerung der Fluglärmbelastung in einem an die Schweiz angrenzenden Teil des deutschen Hoheitsgebiets während der Nachtstunden und an Wochenenden – stehen, da Deutschland über keine anderen Möglichkeiten zur Lärmverringerung verfügte.
Zum Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit im Luftverkehr stellt das Gericht fest, dass das Ziel der Verringerung der Lärmbelastung einen spezifischen Aspekt des Umweltschutzes darstellt, der zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehört, die Beschränkungen der durch den EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheiten, insbesondere auch des freien Dienstleistungsverkehrs, rechtfertigen können, und dass die fraglichen Maßnahmen insoweit verhältnismäßig sind.
Das Nachtflugverbot ist gestorben
Koch im Landtag: aus juristischen Gründen werden Ausnahmen zulässig sein
Von: @cf <2007-12-16>
Ministerpräsident Koch rückt offiziell von seinem Versprechen "kein Ausbau ohne Nachtflugverbot" ab: auch nach dem Ausbau wird es planmäßige Flüge zwischen 23 und 5 Uhr geben. Mehr»
RDF: "Ein absolutes Nachtflugverbot ist utopisch"
Experten sehen kaum Aussicht auf ungestörte Nachtruhe
Von: @cf <2005-12-18>
Vom Regionalen Dialogforum beauftragte Gutachter halten ein absolutes Nachtflugverbot für unrealistisch. Wenn überhaupt, könne nur ein "praktikables" Nachtflugverbot Bestand haben, gegen das nicht geklagt würde, erklärten sie auf einer Veranstaltung den erstaunten Bürgern. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
"Flughafenausbau - stoppt diesen Irrsinn!"
Neues Faltblatt vom Bündnis der Bürgerinitiativen
Von: @Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI) <2007-03-14>
Das neue Faltblatt "Irrsinn Flughafenaubau" vom Bündnis der Bürgerinitiativen fasst die Argumente gegen den Ausbau in kurzer und leicht verständlicher Form zusammen. Hier zum Download Mehr»
Flughafenausbau stoppen! Demo am 1.12.2007
Samstag, 01. Dezember 2007, 11.00 Uhr Wiesbaden, Hauptbahnhof
Von: @Bündnis der Bürgerinitaitiven <2007-12-01>
Das Bündnis der Bürgerinitiativen ruft für den 1.12.2007 zu einer Demonstration gegen den Flughafenausbau auf. Letzte Chance zum Protest gegen den Planfeststellungsbeschluss - kommt alle! Mehr»
Pyjama-Aktion
für ein sofortiges Nachtflugverbot von 22- 6 Uhr
Von: @B.A.D. <2001-03-21>
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»