BUND fordert Landesregierung zur Akzeptanz des VGH-Urteils auf
Pressemitteilung vom 07.12.2009
Von: @BUND Hessen <2009-12-07>
Der BUND hält die Argumentation der Landesregierung beim Nachtflugverbot für reinen Vorwand und fordert sie auf, mit einem Nachtflugverbot von 23-5 Uhr wenigstens ein Mindestmaß an Nachtruhe zu erreichen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert von der Landesregierung, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH Kassel) zum Ausbau akzeptiert und damit den Menschen wenigstens in der Zeit von 23 bis 5 Uhr den Fluglärm erspart. Für den BUND ist es eine Frage der Glaubwürdigkeit, und nicht abstrakter Rechtsfragen, ob das Land gegen das VGH-Urteil Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) beantragt. BUND Vorstandsmitglied Brigitte Martin: "Das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr ist als Ausgleich für die Mehrbelastungen am Tage unverzichtbar! Die Argumentation der Landesregierung ist ein reiner Vorwand!"

Der BUND wirft Ministerpräsident Roland Koch und Wirtschaftsminister Dieter Posch eine dreiste Wählertäuschung vor. So hatte Wirtschaftsminister Posch vor der Landtagswahl am 15.01.2009 die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung versprochen und wörtlich erklärt:
"Die FDP werde darauf drängen, dass die gerichtliche Entscheidung umgesetzt wird. Politisch ist ein verbesserter Schutz der Nachtruhe immer von der FDP gewollt worden."
Und der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Dr. Christean Wagner hatte vor der Landtagswahl am 15.01.2009 versprochen, dass
"die weiteren Gerichtsverfahren genutzt werden, damit es so wenig wie möglich Nachtflüge gebe."

Der BUND weist darauf hin, dass die insbesondere von Wirtschaftsminister Dieter Posch behauptete Notwendigkeit zur Klärung der Rechtsfrage, ob ein Nachtflugverbot bereits aus aus einem "Grundsatz" und nicht nur aus einem "Ziel" der Raumordnung folgern dürfe, nur vorgeschoben sei. Wäre dies anders, hätte die Landesregierung das so genannte Mediationsjunktim "Kein Ausbau ohne Nachtflugverbot - kein Nachtflugverbot ohne Ausbau" bereits mit der Änderung des Landesentwicklungsplanes aufkündigen müssen. Im Übrigen werden alle rechtliche Fragen durch die angekündigte Klage der Lufthansa gegen das VGH-Urteil beantwortet.

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