Verlauf der Planfeststellung (PFV) Flughafen Frankfurt
Welche Schritte sind für die Planfeststellung beim Flughafenausbau zu erwarten ?
Von: @PFV <2002-06-24>

Man kann den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens in 7 Schritte unterteilen:

  1. Die Fraport AG (Antragstellerin) unterrichtet das Regierungspräsidium (RP, Anhörungsbehörde) über Vorhaben  
  2. Einreichung der Antragsunterlagen
    • (formelle / nicht inhaltliche) Prüfung der Fraport-Antragsunterlagen auf Vollständigkeit
    • Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens - falls alle notwendigen Unterlagen vorliegen
     
  3. Anhörungsverfahren
    Hier beginnt die inhaltliche Prüfung. Dazu gehört:
    • Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens (im Amtsblatt, meist auch in Tageszeitungen)
    • Inhaltliche Prüfung der Unterlagen durch das RP
    • Inhaltliche Prüfung durch die Fachbehörden
    • Inhaltliche Prüfung durch beauftragte externe Sachverständige und Naturschutzverbände
    Die Antragsunterlagen werden öffentlich ausgelegt:
    1. Einsichtsrecht: Für 1 Monat müssen die Unterlagen bei z.B. Gemeinden (innerhalb der Dienststunden) ausgelegt werden.
    2. Einwendungen: Müssen spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung bei Gemeinden oder RP abgegeben sein.
      Wegen der Präklusions-Bestimmungen können danach keine Tatsachen/Umstände gegen das Vorhaben mehr vorgebracht werden. (Theoretische ?) Ausnahme: neue Erkenntnisse, die aufgrund der Antragsunterlagen nicht vorhersehbar(!) waren.
     
  4. Erörterungstermin
    Das Regierungspräsidium (Anhörungsbehörde) erörtert alle erhobenen Einwendungen mit der Fraport (Vorhabensträger), den Einwendern, Vertretern der Fachbehörden und externen Sachverständigen.
     
  5. Prüfung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens durch RP
    Innerhalb eines Monats muss das RP (Anhörungs-Behörde) eine "Stellungnahme"(!) beim Wirtschaftsministerium (Planfeststellungs-Behörde) abliefern.
     
  6. Planfeststellungsbeschluss (PFB) wird erstellt ( falls die Planfeststellung nicht "platzt" )
    Das Wirtschaftsministerium (als Planfeststellungs-Behörde) prüft und entscheidet:
    • Abwägung aller(!) Belange und widerstreitenden Interessen
    • Zustellung des PFB an Fraport
    • (Teilweise ?) Zustellung des PFB an Einwender
    • öffentliche Bekanntmachung des PFB (2-wöchige Auslegung)
     
  7. Rechtsmittelverfahren
    Ab Zustellung / öffentlicher Bekanntmachung des PFB: >> Achtung: Vor dem VGH herrscht Vertretungspflicht durch Rechtsanwalt
     
Themen hierzuAssciated topics:

PFV FRA-Ausbau Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) Öffentliche Auslegung der PFV-Unterlagen Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Präklusion Allgemeines zu ROV, PFV, ... Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Fraport AG Tageszeitung(en) Fachbehörde(n) des Landes Hessen Wirtschaftsministerium, hessisches Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH) Regierungspräsidium Darmstadt

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