BUND: "Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss ist nicht in Stein gemei­ßelt!"
Pressemitteilung vom 01.10.2013
Von: @BUND Hessen <2013-10-01>
Der BUND widerspricht der Auffassung, dass der Ende 2007 erlassene Planfes­tstellungs­beschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens heute noch unein­geschränkte Bestands­kraft hat.

Pressemitteilung des BUND Hessen vom 01.10.2013

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) widerspricht der Auffassung, dass der Ende 2007 erlassene Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Frankfurter Flughafens heute noch uneingeschränkte Bestandskraft hat. BUND Vorstandssprecher Thomas Rahner: „Der Planfeststellungsbeschluss ist nicht in Stein gemeißelt. Wir sehen vielmehr einen dringenden Prüfungsbedarf, ob und wie weit der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens heute noch Bestandskraft hat.“

Der BUND stützt seine Zweifel auf die fehlerhaften Prognosen zum Wachstum der Flugbewegungen und der Passagiere und die bereits vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel bestätigten Fehler in der Flugroutenplanung und der Risikowahrscheinlichkeit von Wirbelschleppen. Sechs Jahre nach der Planfeststellung gibt es Tausende neuer Fluglärmopfer aber keine zusätzlichen Flugbewegungen. Folglich ist auch der erhoffte Zuwachs an Arbeitsplätzen ausgeblieben. Mit der Aufhebung der so genannten „Südumfliegung“ hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel auch festgestellt, dass das zentrale Planungsziel der Ausbauplanung, die Schaffung des Kapazitätseckwertes von 126 Flugbewegungen in Stunde, nicht erreicht werden kann. Noch völlig unklar ist auch, wie sich die stark unterschätzten Gefahren durch Wirbelschleppen für Leib und Leben der Menschen in Raunheim und Flörsheim auf den Flugbetrieb auswirken werden.

Der Landesarbeitskreis Recht des BUND Hessen hat die offenen Fragen zur Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses in einem Papier zusammengestellt und auf seiner Homepage veröffentlicht.


Das Bündnis der Bürgerinitiativen unterstützt die Forderung des BUND in einer Pressemitteilung:

Flörsheim am Main, 1. Oktober 2013. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) widerspricht in seiner aktuell veröffentlichten Liste der offenen Fragen zum Planfeststellungsbeschluss der Auffassung, dass der Beschluss aus dem Jahr 2007 heute noch uneingeschränkte Bestandskraft hat.

„Jetzt müssen die völlig verfehlten Prognosen der Fraport und die fragwürdigen Gutachten, die damals als Abwägungsgrundlage galten, auf den Prüfstand.“ so Thomas Scheffler, Sprecher des BBI Bündnis der Bürgerinitiativen. „Die Liste der offenen Fragen ist mehr als ein Denkanstoß. Sie ist eine wingende Aufforderung an alle Verantwortlichen, das Tabu eines angeblich unantastbaren Planfeststellungsbeschlusses ndlich fallen zu lassen.“ so Scheffler weiter.

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