BUND: Atempause für die Grönauer Heide
Pressemitteilung zum Baustopp Flughafen Lübeck vom 18.07.2005
<2005-07-18>
Als Rückkehr zur Vernunft begrüßen BUND und NABU den Baustopp am Flughafen Lübeck, den das Oberverwaltungsgericht OVG Schleswig heute erlassen hat. In Klägergemeinschaft hatten sich die beiden Umweltverbände an Schleswig gewandt, weil sie die Rechtmäßigkeit der genehmigten Planung bezweifeln. Nun darf die Flughafen GmbH keine Fakten schaffen, bis im Hauptsacheverfahren über die Klage entschieden ist, da der Planfeststellungsbeschluss nach Ansicht des Gerichts voraussichtlich rechtswidrig ist. Hermann Schultz, NABU– Landesvorsitzender: "Damit ist die drohende Zerschneidung eines der artenreichsten Schutzgebiete unseres Landes zunächst abgewendet. Die Natur und nicht zuletzt die Anwohner können vorläufig aufatmen."
Die Klägergemeinschaft hatte vorgetragen, dass durch die Bauarbeiten seltene Arten und geschützte Biotope auf über 20 ha Fläche endgültig verloren gingen. Auf die "Grönauer Heide" sei das strenge Schutzregime der EU anzuwenden, das eine derart erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele nicht zulasse. Zudem sei ein Bedarf zur Verlängerung der Start- und Landebahn sowie eines Rollweges nicht zu erkennen. Das vorhandene Rollfeld reiche sogar aus, auch alle neuerdings angestrebten Flugziele zu erreichen. Die Sicherheit der Fluggäste bleibe auch unter heutigen Bedingungen voll gewährleistet. Fast alle Kritikpunkte hat das Gericht aufgegriffen.
Sybille Macht–Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND: "Der Versuch, unter dem Vorwand angeblich nötiger Sicherheitszuwächse Blankensee zu einem internationalen Großflughafen aufzurüsten, ist vorläufig gescheitert. Tricksereien und Täuschungsmanöver werden sich nicht durchsetzen."
Alle Kläger hatten dem Planungsträger vorgeworfen, die Belastungen durch Nachtflüge klein zu rechnen und das Ausmaß des Gesamtvorhabens zu vertuschen. Wesentliche Erweiterungen würden nicht in die Planfeststellung einbezogen, obwohl kein einziger Teil des Flugplatzes jemals regulär planfestgestellt worden sei.
Anwohner und Umweltschützer deckten wiederholt massive Verstöße des Betreibers gegen Natur- und Gewässerschutzrecht auf. So ist schadstoffbelastetes Abwasser seit Jahren in den Blankensee eingeleitet worden und Parkplätze wurden noch jüngst ungenehmigt erweitert. Im laufenden Verfahren hat sich gezeigt, wie der Projektträger mit Blick auf die Umwelt eine "Alles oder Nichts-Strategie" verfolgt. NABU und BUND setzen dennoch auf Verständigung. Klageziel ist nicht, einen sicheren Flugbetrieb zu verhindern, sondern dauerhaft die Artenvielfalt an diesem sensiblen Standort erhalten und entwickeln zu können.
Macht–Baumgarten: "Wir sind für fairen Wettbewerb und behindern auch nicht notwendige Anpassungen an moderne Technologie. Mit der Rücksichtslosigkeit gegenüber den Anwohnern und einem Wettbewerb auf Kosten von Natur und Umwelt muss aber Schluss sein."
Gegenwärtig wird jeder Fluggast in Lübeck aus Steuergeldern subventioniert. Auch künftig drohen hohe Verluste und die Verschwendung von Fördermitteln aus öffentlichen Kassen. Nicht zuletzt bleibt bei den gigantischen Ausbauplänen der weltweite Klimaschutz auf der Strecke. Herrmann Schultz: "BUND und NABU sind sich ihrer Gesamtverantwortung bewusst. Das weitere Klageverfahren werden wir mit Augenmaß führen.“
Die Klägergemeinschaft hatte vorgetragen, dass durch die Bauarbeiten seltene Arten und geschützte Biotope auf über 20 ha Fläche endgültig verloren gingen. Auf die "Grönauer Heide" sei das strenge Schutzregime der EU anzuwenden, das eine derart erhebliche Beeinträchtigung der Schutzziele nicht zulasse. Zudem sei ein Bedarf zur Verlängerung der Start- und Landebahn sowie eines Rollweges nicht zu erkennen. Das vorhandene Rollfeld reiche sogar aus, auch alle neuerdings angestrebten Flugziele zu erreichen. Die Sicherheit der Fluggäste bleibe auch unter heutigen Bedingungen voll gewährleistet. Fast alle Kritikpunkte hat das Gericht aufgegriffen.
Sybille Macht–Baumgarten, Landesvorsitzende des BUND: "Der Versuch, unter dem Vorwand angeblich nötiger Sicherheitszuwächse Blankensee zu einem internationalen Großflughafen aufzurüsten, ist vorläufig gescheitert. Tricksereien und Täuschungsmanöver werden sich nicht durchsetzen."
Alle Kläger hatten dem Planungsträger vorgeworfen, die Belastungen durch Nachtflüge klein zu rechnen und das Ausmaß des Gesamtvorhabens zu vertuschen. Wesentliche Erweiterungen würden nicht in die Planfeststellung einbezogen, obwohl kein einziger Teil des Flugplatzes jemals regulär planfestgestellt worden sei.
Anwohner und Umweltschützer deckten wiederholt massive Verstöße des Betreibers gegen Natur- und Gewässerschutzrecht auf. So ist schadstoffbelastetes Abwasser seit Jahren in den Blankensee eingeleitet worden und Parkplätze wurden noch jüngst ungenehmigt erweitert. Im laufenden Verfahren hat sich gezeigt, wie der Projektträger mit Blick auf die Umwelt eine "Alles oder Nichts-Strategie" verfolgt. NABU und BUND setzen dennoch auf Verständigung. Klageziel ist nicht, einen sicheren Flugbetrieb zu verhindern, sondern dauerhaft die Artenvielfalt an diesem sensiblen Standort erhalten und entwickeln zu können.
Macht–Baumgarten: "Wir sind für fairen Wettbewerb und behindern auch nicht notwendige Anpassungen an moderne Technologie. Mit der Rücksichtslosigkeit gegenüber den Anwohnern und einem Wettbewerb auf Kosten von Natur und Umwelt muss aber Schluss sein."
Gegenwärtig wird jeder Fluggast in Lübeck aus Steuergeldern subventioniert. Auch künftig drohen hohe Verluste und die Verschwendung von Fördermitteln aus öffentlichen Kassen. Nicht zuletzt bleibt bei den gigantischen Ausbauplänen der weltweite Klimaschutz auf der Strecke. Herrmann Schultz: "BUND und NABU sind sich ihrer Gesamtverantwortung bewusst. Das weitere Klageverfahren werden wir mit Augenmaß führen.“
Themen hierzuAssciated topics:
Gerichtsurteile Verbandsklagen Oberverwaltungsgerichte Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens
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