Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) zeigt sich vom Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) zum Ausbau des Frankfurter Flughafens enttäuscht. Die mittlerweile mehr als 10 Jahre andauernde Debatte sei nicht dazu genutzt worden, „neue Erkenntnisse und Entwicklungen in der juristischen Abwägung zu berücksichtigen“, stellt das Vorstandsmitglied des hessischen VCD-Landesverbandes Werner Geiß fest. Für die Richter habe vor allem die von der Realität längst widerlegte Bedarfsprognose eines angeblich rasant wachsenden Flugverkehrs den Ausschlag „als einziges, jedes andere öffentliche Interesse überragendes Kriterium“ gegeben.
Der VCD Sprecher für Frankfurt und Rhein-Main Holger Greiner zieht hierzu in Zweifel, dass zusätzliche Luftverkehrskapazitäten im Lande des dichtesten Flughafennetzes immer noch dem öffentlichen Interesse dienen. Die Richter und vor allem die verantwortlichen Politiker müssten sich fragen lassen, „ob immer noch davon ausgegangen werden kann, dass die vom Flugverkehr angeblich erfüllten öffentlichen Interessen grundsätzlich ranghöher sind als die Vielzahl der Interessen, die durch ihn, insbesondere in der Rhein-Main-Region, nachhaltig beeinträchtigt werden – also Lebensqualität, Klima- und Umweltschutz, Möglichkeiten der Stadtentwicklung, Wertschöpfung und Beschäftigung in anderen Branchen und Regionen oder Immobilienwerte?“ Die von den Richtern geforderte Nachtflugregelung mit einer stärkeren Beschränkung der Zahl der Nachtflüge in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sei zudem, so Greiner, „völlig unzureichend, da sie dem Ruhebedürfnis der Menschen in der Region und dem Gesundheitsschutz keinesfalls gerecht wird“.
Die von der Bundeskanzlerin Merkel verkündeten hochgesteckten Klimaschutzziele der Bundesrepublik, mit 40% weniger CO2 bis 2020, würden, so der VCD, durch einen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens in Frage gestellt. Klimawandel und Klimaschutz hätten für die Kasseler Richter bei ihren Erwägungen offenbar keine Rolle gespielt. „Wenn wir Hessen, dank Flugverkehr mit 15 Tonnen CO2 pro Jahr und Einwohner geschlagen, Frau Merkels Ziele dennoch erreichen wollen, sollten wir – zugunsten des Flughafens – tunlichst auf Heizung, Beleuchtung und Autofahren gänzlich verzichten“, stellt Landesvorstand Geiß hierzu fest.
Völlig ignoriert habe der VGH auch die Bemühungen der EU und der USA um einen klimaschonenden Flugverkehr. Mit dem steuerfinanzierten Projekt „Clean Sky“ würden bis 2020 Flugzeuge entwickelt, die das Klima nur noch halb so stark belasten wie die heutigen Maschinen Diese sollten aber viel lauter kleiner sein als bisher. „Sie taugen daher weder für die Frankfurter Drehkreuzfunktion noch für die zentrale Lage des Flughafens inmitten der dichten Besiedlung“. Das Fazit: des hessischen VCD „Mit den Frankfurter Ausbauplänen für die Infrastruktur wird die technische Entwicklung verschlafen.“ Es sei auch nicht bedacht worden, dass mit dem Ausbau des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes ein politischer Entscheid für die Schiene und gegen die Luftfahrt auf kürzeren Distanzen gefallen sei.
Hier würden, so Geiß, öffentliche Mittel verschwendet, die nachhaltiger und volkswirtschaftlich effizienter verwendet werden könnten. Die Verantwortlichen müssten endlich begreifen, „dass 'geistige Mobilität' das Kriterium für künftigen Wohlstand und Beschäftigung ist. Die Wissensgesellschaft braucht keine zusätzlichen Landebahnen.“ Es gelte, angesichts der Wirtschaftskrise, drohender Massenarbeitslosigkeit, des Klimawandels und des Bildungsdefizits öffentliches Interesse und Prioritäten grundlegend neu zu definieren. Das Verfahren zum Frankfurter Flughafenausbau zeige dagegen eindrucksvoll, wie man es nicht machen sollte.
VGH Kassel: Regionalplan Südhessen 2000 ist nichtig
Pressemitteilung 22/2004 vom 30.07.2004
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2004-07-30>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Regionalplan Südhessen 2000 für nichtig erklärt. Die Landesregierung war nicht berechtigt, den von der Regionalversammlung beschlossenen Plan nachträglich abzuändern. Mehr»
Bundesverwaltungsgericht: Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld
Aber Einschränkung des Nachtflugbetriebs (PM vom 16.03.2006)
Von: @Bundesverwaltungsgericht <2006-03-16>
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld weitgehend abgelehnt. Allerdings muss beim Lärmschutz nachgebessert werden: so wurde weitgehendes Nachtflugverbot von 0-5 Uhr angeordnet und Verbesserungen bei den Außenbereichen gefordert. Standortwahl und Berücksichtigung von Naturschutzbelange sind nach Meinung des Gerichts korrekt. Mehr»
VGH Kassel: Bau der neuen Landebahn steht nichts entgegen
Pressemitteilung 22/2004 vom 15.01.2009
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-01-15>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Eilanträge gegen den Sofortvollzug des Plans zum Flughafenausbau Frankfurt abgelehnt. Es soll aber keine Flüge in der Kernnacht geben. Mehr»
VGH Kassel: Ticona-Klage gegen Abflugrouten abgewiesen
Pressemitteilung des VGH zum Urteil vom 24.10.2006
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2006-10-24>
Der VGH Kassel hat die Klage der Ticona gegen die Abflugrouten über das Werk abgelehnt, wegen der generellen Bedeutung aber Revision zugelassen. Mehr»
VGH Kassel: Vorläufig keine Nachtflüge am Flughafen Frankfurt am Main
Pressemitteilung 23/2011 vom 11.10.2011
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2011-10-11>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Eilanträge mit dem Ziel der Aussetzung der mit Eröffnung der neuen Landebahn geplanten Nachtflüge zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen genehmigt. Mehr»
VGH: A380-Werft im Bannwald kann gebaut werden
"Öffentliches Interesse" an der Werft wichtiger als Naturschutz
Von: @cf <2005-07-04>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bau der A380-Werft am vorgesehenen Standort im Bannwald gebilligt. Der 12. Senat lehnte alle Klagen und Eilanträge gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Alles zum Urteil hier Mehr»
VGH Kassel: Musterklagen gegen den Bau der neuen Landebahn überwiegend abgewiesen
Neue Entscheidung über Nachtflüge erforderlich (PM vom 21.8.2009)
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Kassel) <2009-08-21>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Musterklagen gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt Main zum überwiegenden Teil abgewiesen. Erfolgreich war ein Teil der Musterklagen insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen richten. Mehr»
VGH Kassel: Die A 380-Wartungshalle darf gebaut werden
Pressemitteilung des VGH vom 28. 06. 2005
Von: @Hessischer Verwaltungsgerichtshof <2005-06-28>
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat alle Klagen auf Aufhebung des Planfeststellungs-Beschlusses für die A380 Werft und alle Eilanträge abgelehnt: die A380-Halle darf gebaut werden. Eventuell wird es Auflagen für mehr Lärmschutz geben. Mehr»
A380-Wald: Gnadenfrist für die Bäume !
Rodung des Bannwaldes für A380-Halle voraussichtlich erst im September
Von: @cf <2005-02-08>
Der Bannwald auf dem Gelände, auf dem die A380-Halle entstehen soll, wird in diesem Frühjahr nicht mehr gerodet. Der VGH Kassel wird nicht mehr rechtzeitig vor dem Beginn der "Schonzeit" für Bäume am 16. März über die Eilanträge gegen den Standort der Halle entscheiden können. Mehr»
VGH Kassel: Ausbaugegner setzen Einsicht in Verfahrensakten gerichtlich durch
Presseinformation Nr. 1/2006
Von: @(VGH Kassel) <2006-01-05>
Mit einem heute bekannt gegebenen Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dem Regierungspräsidium Darmstadt im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, mehreren Ausbaugegnern aus Sachsenhausen Einsicht in die Verfahrensakten zu dem Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main zu gewähren. Mehr»