Berlin-Schönefeld: bis zu 103 Flüge pro Nacht
Von: @cf <2009-10-23>
Am neuen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld soll es zukünftig im Durchschnitt 77 Flüge pro Nacht (22 - 6 Uhr) geben. Die Anwohner sind entsetzt.

Von wegen Nachtflugverbot- am neuen Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld soll es zukünftig im Durchschnitt 77 Flüge pro Nacht (22 - 6 Uhr) geben. Dies sieht der Planergänzungsbeschluss zum Lärmschutzkonzept vor, den das Brandenburger Verkehrsministerium überraschend am 21. Oktober veröffentlicht hat.

In den verkehrsreichsten sechs Monaten wird der Durchschnitt bei 84 Flügen liegen, in den Spitzennächten könnte es sogar bis zu 103 Flüge geben. Damit hat sich die Zahl der Nachtflüge gegenüber dem vor einigen Tagen durchgesickerten Gutachten , das 71 Flüge als bedarfsgerecht bezeichnet hatte, sogar noch etwas erhöht. Die betroffenen Umlandgemeinden reagierten empört. Derzeit liegt der Durchschnitt an den Berliner Flughäfen bei etwa 42 Flügen pro Nacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2006 den Bau des BBI in Schönefeld unter Auflagen genehmigt. Dazu gehört ein Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr. In der Zeit von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr darf es nach dem Urteil nur Ausnahmen geben, wenn es zwingende Gründe dafür gibt. Mit dem Planergänzungsgesetz will die Planfeststellungsbehörde das Urteil umsetzen.

Die neue Regelung im einzelnen

Die neue Regelung sieht ein grundsätzliches Flugverbot zwischen 0 und 5 Uhr vor (mit Ausnahme von Notfällen, Regierungs- und Postmaschinen), in den "Randzeiten" von 22-24 Uhr und 5 bis 6 Uhr darf jedoch geflogen werden. Dabei sollen in der Zeit von 23:30 - 24:00 Uhr sowie 05:00 - 05:30 Uhr keine planmäßigen Flüge, sondern nur Verspätungen und Verfrühungen, Bereitstellungs- und Überführungsflüge zulässig sein. Für die gesamte Zeit zwischen 23 und 6 Uhr gibt es ein Kontingent, wobei die Flüge in der halben Stunde vor und nach der Kernzeit doppelt, die anderen einfach gezählt werden. Das Kontingent wird jährlich neu festgelegt und darf eine maximale Zahl von 31 nicht überschreiten. Der Zeitraum von 22 - 23 Uhr hat keine Beschränkungen.

Außerdem enthält der Beschluss neue Regelungen zum Schallschutz. Anspruch auf Lärmschutzvorkehrungen im Nachtschutzgebiet gibt es entweder bei einem Dauerschallpegel von 50 db(A) (draußen) oder bei 6 Lärmereignissen mit einem Maximalpegel ab 70 db(A). Ab einem Dauerschallpegel von 62 db(A) (vorher: 65 db(A)) gibt es eine Entschädigung für den Außenwohnbereich. Falls das neue Fluglärmgesetz eine Verschlechterung gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss bringen würde, wurden die alten Regelungen von der Planfeststellungsbehörde beibehalten.

Falls jemand für zukünftige Verfahren Hoffnung auf die Berücksichtigung der neuesten Arbeiten zur Lärmwirkungsforschung, z.B. den Untersuchungen von Prof. Greiser, haben sollte, wird diese in der Begründung des Planergänzungsbeschlusses enttäuscht. Die Planfeststellungsbehörde stützt sich im wesentlichen auf ein neues Gutachten von Prof. Scheuch aus dem Jahre 2009. In diesem Gutachten werden die Werte aus der "Fluglärm-Synopse", die auch beim Verfahren zum Frankfurter Flughafenausbau Grundlage der Fraport-Argumentation war, als weiterhin gültig betrachtet: "Neuere Erkenntnisse auf den Gebieten der Lärmmedizin und der Lärmwirkungsforschung, welche eine Modifizierung des Schutzkonzeptes aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 13.08.2004 bedingen würden, liegen nicht vor."

Reaktionen zwischen Zustimmung und Entsetzen

Das Ministerium lobte den Beschluss als "ausgewogenen Mittelweg zwischen den Anwohnerinteressen und wirtschaftlichen Interessen des Flughafens". Das sehen die Anwohner ganz anders. Die Umlandgemeinden kritisierten den Beschluss als "absolute Enttäuschung" oder "Bewahrheitung der schlimmsten Befürchtungen". Ein Bürgermeister äußerte sogar den Verdacht auf Korruption in der Behörde, weil einseitig die Belange der Wirtschaft berücksichtigt worden seien. Klagen gegen den Planergänzungsbeschluss beim Bundesverwaltungsgericht sind schon geplant.

Flughafen und Fluggesellschaften äußerten sich erst einmal recht zufrieden mit dem Beschluss und sahen ein "positives Standortsignal". Mittelfristig gehen ihnen die Nachtflugkontingente allerdings nicht weit genug: "UEFA-Cup erreicht, jedoch knapp an der Champions League vorbeigeschrammt".

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