KREIS GROSS-GERAU – Als "vergiftetes Abschiedgeschenk an die Region" bezeichnete Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer die heutige Regierungserklärung von Wirtschaftsminister Posch. Mit der nun angekündigten "Planklarstellung" zum Flughafenausbau schaffe der Minister das Gegenteil von juristischer Klarheit und beraube zudem die Landesregierung wichtigen politischen Handlungsspielraums: Schlimmer noch: "Mit diesem fragwürdigen Verfahren verletzt Posch die Mitwirkungsrechte der Betroffenen auf eklatante Weise!"
Astheimer wies darauf hin, dass das Verfahren der Planklarstellung nur äußerst selten und auch dann nur angewendet werde, wenn es darum gehe, letzte redaktionelle Änderungen eines Planfeststellungsbeschlusses vorzunehmen: "Wenn der scheidende Wirtschaftsminister jetzt bei der Veränderung der Planfeststellung zum Flughafenausbau in gleicher Weise vorgehen will wie bei der Behebung von Rechtschreibfehlern, dann zeigt das in erschreckender Weise, welchen Stellenwert die Verlärmung einer ganzen Region bei dieser Landesregierung hat!" Aus reiner Eitelkeit und um noch vor seinem Ausscheiden aus dem Amt Fakten schaffen zu wollen, stoße der Minister damit eine ganze Region einmal mehr vor den Kopf.
Astheimer forderte erneut, die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abzuwarten und dann ein „ordentliches Planergänzungsverfahren“ durchzuführen, bei dem alle Betroffenen erneut anzuhören seien: "Es kann nicht sein, dass ein Verfahren von solcher Tragweite auf rechtlich ungesicherter Grundlage abgeschlossen werden soll!" Pikanterweise sehe dies das Bundesverkehrsministerium ganz genauso. Hier habe man auf Grund einer vom Kreis Groß-Gerau eingereichten Rechts- und Fachaufsichtsbeschwerde dem Land dringend geraten, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf rechtlich einwandfreie Weise umzusetzen: "Wenn Minster Posch jetzt behauptet, dass seine Entscheidung im Einverständnis mit der Bundesregierung gefallen sei, dann entspricht dies offensichtlich nicht den Tatsachen!"
In der Tat könne nur mit einem ordentlichen Planergänzungsverfahren Rechtssicherheit hergestellt werden, so Astheimer. Und nur ein solches Verfahren stelle sicher, dass der vom BVG gesetzte Rahmen für den Lärmschutz auch ausgeschöpft werden könne. Und dabei müsse stets die zentrale Maßgabe des Gerichts im Mittelpunkt stehen "Die Nacht darf nicht zum Tag werden!" Auch in der juristischen Fachwelt löse das von Posch gewählte Verfahren republikweit Kopfschütteln aus, betonte der Erste Kreisbeigeordnete abschließend: "Und da drängt sich nicht nur mir der böse Verdacht auf, dass hier sogar ganz bewusst Anfechtungsgründe für die Luftverkehrswirtschaft geschaffen werden sollen!" Genau dies dürfe aber nicht passieren: "Deshalb muss der Lärmschutz am Flughafen juristisch eindeutig und revisionssicher festgeschrieben werden!"
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