Mainz geht juristisch gegen gegen Planklarstellung vor
Pressemitteilung vom 13.07.2012
Von: @Stadt Mainz <2012-07-13>
Die Stadt Mainz setzt den Kampf gegen die Flug­lärm­belastung konsequent fort: die umstrittene "Plan­klar­stellung" wird in noch anhängige Gerichts­verfahren eingeklinkt.

Befremden über fehlende Unterrichtung zur "Planklarstellung" bei Airlines und Kommunen
Klare Worte von Bundesverkehrsminister Ramsauer
Ziel weiterhin: Nachtflugverbot von 22.00 – 6.00 Uhr

Die Stadt Mainz wird - gemeinsam mit Flörsheim, Hattersheim und Hochheim - das hoch umstrittene Vorgehen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) beim ergangenen "Planklarstellungsbescheid" vom 29. Mai 2012 aufgreifen, um die Planklarstellung mittels einer Klageänderung in das anhängige - derzeit ausgesetzte - Gerichtsverfahren vor dem HessVGH einzubringen.

"Mainz und die Nordmain-Schiene verfolgen weiterhin konsequent den eingeschlagenen Kurs. Wir wollen weiterhin die Lärmbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger und kritikwürdige Schritte des Vorhabenträgers klar benennen. Die Vorgehensweise des HMWVL gibt dazu sehr reichlich Anlass, daher werden wir die hochgradig fragwürdige Abwicklung der Planklarstellung in unsere vor dem Hessische Verwaltungsgerichtshof anhängigen Klage einklinken. Mainz fordert in diesem noch nicht verhandelten Hilfsantrag im Übrigen weiterhin ein striktes Nachtflugverbot. Und strikt bedeutet: Unsere Klage zielt nicht allein auf die ,Mediationsnacht’, sondern strebt weiterhin die ,juristische Nacht’ von 22.00 bis 06.00 Uhr an", erläutern Oberbürgermeister Michael Ebling sowie die für Fluglärm zuständige Umweltdezernentin Katrin Eder: "Daran wird nicht gerüttelt."

Der "Planklarstellungsbescheid" vom 29. Mai 2012 änderte den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss dahingehend, dass in der so genannten "Mediationsnacht" (23.00-05.00 Uhr) - abgesehen von begründeten Ausnahmeflügen - keinerlei Flugbewegungen abgewickelt werden dürfen. Im Korridor der "Nachtrandstunden" (22.00-23.00 Uhr sowie 05.00-06.00 Uhr) dürfen lediglich 133 planmäßige Flugbewegungen stattfinden. Dieser Durchschnittswert darf über das Jahr nicht überschritten werden, was konkret bedeutet, dass der Flughafenkoordinator per anno maximal 48.545 Zeitnischen ("Slots") für Flugbewegungen in diesen Zeiträumen zuweisen darf. Mit diesem Bescheid zielte das HMWVL darauf ab, den Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2007 an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2012 "anzupassen".

"Das Bemerkenswerte war, dass die Planänderung ohne das von vielen Seiten geforderte öffentliche Planergänzungsverfahren durchgeführt wurde – und ohne die schriftliche Urteilsbegründung überhaupt abzuwarten", erinnern Ebling und Eder an diese "recht eigenwillige Vorgehensweise", die der damalige Minister Dieter Posch in den letzten Amtstagen vor seinem Ruhestand zur "Erlangung von Rechtssicherheit" eingeschlagen hatte - und die ihm massive Kritik auf allen Ebenen eintrug.

Selbst Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer ließ damals wissen: "…jedoch erschließt sich mir nicht, warum ein Zuwarten auf die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe des Urteils offenbar nicht beabsichtigt ist. Nach hiesiger Einschätzung birgt ein solches Vorgehen erhebliche Gefahren, von denen das Unverständnis Betroffener aus dem Umland des Flughafens noch das geringste Problem sein mag, wie die hier zwischenzeitlich eingegangene Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde des Kreises Groß-Gerau wegen des von Ihnen beabsichtige Vorgehens zeigt."

Darüber hinaus sei der "Planklarstellungsbescheid" offenkundig lediglich der Fraport AG offiziell zugestellt worden. Eine detaillierte Information zum Nachtflugverbot und den erlaubten maximal 133 Flugbewegungen in den Nachtrandstunden sei hingegen weder den Airlines noch den sonstigen Betroffenen - etwa Kommunen - gesondert bekannt gegeben, sondern abseits dessen lediglich am 18.06.2012 auf die Internetseite des HMWVL eingestellt worden. In dieser "mangelnden förmlichen Bekanntmachung" des Bescheides an die Airlines und die sonstigen Betroffenen seitens des HMWVL - sehen die Anwaltskanzleien, welche für die Kommunen der Initiative "Zukunft Rhein-Main" (ZRM) - darunter auch Mainz - das Mandat halten, gravierende Mängel.

Die Stadt Mainz - wie auch Flörsheim, Hattersheim und Hochheim - wird daher den "Planklarstellungsbescheid" im Wege einer Klageänderung in die noch anhängigen - derzeit noch ausgesetzten - Gerichtsverfahren vor dem HessVGH einbeziehen. OB Michael Ebling und Katrin Eder: "Ein solch kurzatmiges Verwaltungshandeln wirft zahlreiche Fragen auf - diese werden wir vor Gericht weiterhin stellen."

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