Trotz der dezidierten Aufforderung der Initiative "Zukunft Rhein-Main" und entgegen des einstimmigen Votums der Fluglärmkommission, welches Wirtschaftsminister Dieter Posch aufforderte, von einer juristisch nicht abgesicherten und übereilten Entscheidung Abstand zu nehmen, trotz der Proteste von Bürgerinitiativen und vieler Kommunen brachte der hessische Wirtschaftsminister gestern die vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geforderte Änderung („Planklarstellung“) des Planfeststellungsbeschlusses auf den Weg - ehe er überhaupt die schriftliche Begründung des Gerichtes im Wortlaut vorliegen hatte. "Erst dann aber wissen alle Beteiligten im Detail, wie sich das Leipziger Gericht die Umsetzung der Entscheidung vorstellt."
"Posch ist sich leider treu geblieben und hat einen weiteren nicht nachvollziehbaren Alleingang unternommen und der Region einmal mehr einen Bärendienst erwiesen", kritisieren der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling und Umweltdezernentin Katrin Eder das nicht nachvollziehbare Vorgehen. Es bleibe dabei, dass diese Art des Handelns ("Man muss es als unreflektiert und für zu kurz gedacht empfinden") der hessischen Landesregierung die lärmgeplagte Region "einmal mehr vorführt und den Fachverstand etwa der Fluglärmkommission komplett ignoriert", so Ebling und Eder.
Schon der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als auch das "Bündnis der Bürgerinitiativen - Keine Flughafenerweiterung Für Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr" hatten Posch bereits vor Wochen dringlich aufgefordert, die von Leipzig geforderte Änderung der Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens auf rechtlich einwandfreie Weise zu ergänzen und daher von "juristisch zweifelhaften Schnellschüssen" abzusehen.
Die Menschen rund um den Flughafen hätten einen Anspruch darauf, dass die elementare Frage einer Planergänzung und möglicherweise zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen in juristisch eindeutiger Weise entschieden werde. Ebling und Eder: "Dies kann aber doch erst sinnvoll möglich sein, wenn die Leipziger Urteilsbegründung gesichtet wurde. Das ist nicht der Fall. Die nun eingeschlagene Richtung stellt weiteren fatalen Irrweg dar. Die herbeigeführte Planklarstellung kann weitere Klagen nach sich ziehen. Posch erreicht mit diesem Schritt alles andere als Rechtssicherheit. Vorliegende juristische Expertisen sehen im Gegenteil mit diesem Schritt ein beträchtliches Prozessrisiko: "Damit werden weiteren Klagen Tür und Tor geöffnet", so Ebling und Eder.
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