Pressemitteilung der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. vom 05.09.2013
Mit Urteil vom 3. September 2013 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen für rechtswidrig erklärt.
Die Reaktionen der Politik auf das Urteil waren unterschiedlich. Sie reichen von überschwänglicher Begeisterung des Landrats des Kreises Mainz-Bingen Klaus Schick (SPD) und des Nauheimer Verwaltungschefs Jan Fischer (CDU) bis hin zur Androhung des Wiesbadener Umweltdezernenten Arno Goßmann (SPD), dass sich Wiesbaden mit allen Mitteln gegen zusätzlichen Fluglärm wehren werde. Diese Reaktion ist deshalb besonders beschämend, da sich der neugewählte Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) vor wenigen Wochen noch dagegen entschieden hatte, dem Antifluglärm-Bündnis der Oberbürgermeister aus Mainz, Frankfurt, Offenbach und Hanau beizutreten. Stolz wirbt Wiesbaden, wie viele andere Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet auch, mit der Nähe zum Frankfurter Flughafen. „Den Lärm und die Abgase sollen aber andere abbekommen“, kritisiert Jochen Schraut, Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz die Reaktion aus Wiesbaden.
Auch die Forderung der Politik nach einer „gerechten Lärmverteilung“ ist kurzsichtig und abzulehnen. „Selbst wenn es einer Stadt gelingt, kurzfristig durch eine Routenänderung eine Entlastung zu erzielen, wird diese in den nächsten Jahren durch den geplanten Anstieg der Flugbewegungen auf 700.000 im Jahr wieder zu Nichte gemacht. Der Lärmteppich wird sich immer weiter ausbreiten“, erklärt Dr. Lars Nevian, Vorstand der Initiative.
Das Problem der Verlärmung der Rhein-Main-Spessart Region bis in den nahezu letzten Winkel hat seine Ursache im raumunverträglichen Ausbau des Frankfurter Flughafens, insbesondere der fehlgeplanten Landebahn Nordwest. Aufgrund der Lage der Bahnen zueinander ist ein Flugroutensystem, dessen zentraler Bestandteil die Südumfliegung ist, geschaffen worden, das bereits heute (bei 480.000 Flugbewegungen im Jahr) an seine Grenzen gestoßen ist.
Das Urteil des VGH ist deshalb nicht nur eine schallende Ohrfeige für das Bundesamt für Flugsicherung und die dahinterstehende Deutsche Flugsicherung, denen das Gericht eine „willkürliche“ Routenfestlegung attestierte, sondern auch für alle Parteien (CDU, FDP, SPD), die heute noch nahezu vorbehaltlos den Ausbau des Frankfurter Flughafens für richtig und wichtig halten.
„Wer es mit dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädigendem Fluglärm ernst nimmt, der führt keine Diskussion über Routenänderungen und Lärmverteilung sondern packt das Übel an der Wurzel an. Hierzu gehört ein sofortiger Ausbaustopp am Frankfurter Flughafen, die Deckelung der Flugbewegungen auf 380.000 im Jahr, ein umfassendes Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und letztlich die Schließung der Landebahn Nordwest“, verweist Pressesprecher Anselm Einsiedel auf die Forderungen des Bündnisses der Bürgerinitiativen.
Die Initiative gegen Fluglärm Mainz ruft alle Bürger des Rhein-Main Gebiets auf, am Samstag an der Demonstration in Wiesbaden teilzunehmen. Treffpunkt ist um 15:00 Uhr am Dernschen Gelände (Marktplatz).
Von dort führt der Demonstrationszug zum Kranzplatz, wo um 16:00 Uhr eine Kundgebung mit verschiedenen Aktionen stattfindet. Gerade nach dem Urteil des VGH ist es besonders wichtig, dass Fluglärmgeschädigte aus der ganzen Region gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen den Ausbauwahn am Frankfurter Flughafen setzen und sich nicht durch Flugroutendiskussionen und Lärmverschiebungsversuche der Politik auseinander dividieren lassen.
Dabei sollten sich auch diejenigen solidarisch zeigen und an der Demonstration teilnehmen, die bislang wenig unter dem Fluglärm zu leiden haben.
Mit einer Routenänderung kann es über Nacht nämlich auch für bis jetzt nicht Betroffene überall im Rhein-Main Gebiet mit der trügerischen Ruhe vorbei sein.
Südumfliegung Mainz Bürgerinitiativen