Luftreinhaltung: Was tut meine Stadt gegen Feinstaub?
Neue Link-Sammlung des UBA (PM vom 14.12.2005)
<2005-12-14>
Was tut meine Stadt gegen Feinstaub? UBALLL gibt Antwort!
Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Internet-Adressen der Luftreinhalte-, Aktions- und Maßnahmeplänen der Bundesländer, Städte und Gemeinden zusammengestellt. Damit können sich nun schnell und aktuell alle Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, was an ihrem Wohnort getan wird, wenn Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden. Die so genannten Luftreinhaltepläne sollen die Einhaltung der Luftqualitätsstandards garantieren. Dort, wo Luftschadstoffgrenzwerte überschritten sind - beispielsweise für Feinstaub - sind die zuständigen Behörden, in den meisten Fällen die Städte oder Kommunen, verpflichtet, Pläne zur Luftreinhaltung aufzustellen. Die Zusammenstellung dieser Pläne - kurz "UBALLL - Umwelt Bundes Amt Liste Luftreinhalteplan Links – bietet das UBA unter folgender Internetadresse an: Um nicht die EDV-technische Bauernregel zu bestätigen, dass nichts so alt ist, wie eine Linksammlung der vergangenen Woche, überprüft das UBA alle Adressen regelmäßig auf ihre Gültigkeit, um die im Internet leider so häufig in Sackgassen endenden Verweise zu vermeiden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stadt oder Region in der Liste vermissen, sind als besonderer Service noch die Internet-Kontaktadressen der Umweltministerien und sonstigen Umweltbehörden der Bundesländer ausgewiesen, mit deren Hilfe sie Informationen zur Luftqualität in ihrer Umgebung erhalten können.
Vom Umweltbundesamt bisher nicht aufgeführte Internetadressen weiterer Luftreinhaltepläne können per E-Mail an II5.1@uba.de, Betreff: UBALLL
geschickt werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat die Internet-Adressen der Luftreinhalte-, Aktions- und Maßnahmeplänen der Bundesländer, Städte und Gemeinden zusammengestellt. Damit können sich nun schnell und aktuell alle Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, was an ihrem Wohnort getan wird, wenn Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden. Die so genannten Luftreinhaltepläne sollen die Einhaltung der Luftqualitätsstandards garantieren. Dort, wo Luftschadstoffgrenzwerte überschritten sind - beispielsweise für Feinstaub - sind die zuständigen Behörden, in den meisten Fällen die Städte oder Kommunen, verpflichtet, Pläne zur Luftreinhaltung aufzustellen. Die Zusammenstellung dieser Pläne - kurz "UBALLL - Umwelt Bundes Amt Liste Luftreinhalteplan Links – bietet das UBA unter folgender Internetadresse an: Um nicht die EDV-technische Bauernregel zu bestätigen, dass nichts so alt ist, wie eine Linksammlung der vergangenen Woche, überprüft das UBA alle Adressen regelmäßig auf ihre Gültigkeit, um die im Internet leider so häufig in Sackgassen endenden Verweise zu vermeiden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stadt oder Region in der Liste vermissen, sind als besonderer Service noch die Internet-Kontaktadressen der Umweltministerien und sonstigen Umweltbehörden der Bundesländer ausgewiesen, mit deren Hilfe sie Informationen zur Luftqualität in ihrer Umgebung erhalten können.
Vom Umweltbundesamt bisher nicht aufgeführte Internetadressen weiterer Luftreinhaltepläne können per E-Mail an II5.1@uba.de, Betreff: UBALLL
geschickt werden.
Themen hierzuAssciated topics:
Schadstoffbelastung Umweltschutz Schadstoffe Schadstoffemission Feinstaub
Das könnte Sie auch interessierenFurther readings:
100000 zusätzliche Erkrankungen durch Flughafenausbau
FAG stellt neues lärmmedizinisches Gutachten vor
<2006-09-11>
"Flughafenausbau - stoppt diesen Irrsinn!"
Neues Faltblatt vom Bündnis der Bürgerinitiativen
<2007-03-14>
UBA: Nächtlicher Fluglärm kann krank machen
Studie zeigt: Nachtflugbetrieb stört gesundheitliches Wohlbefinden (PM vom 22.02.2007)
<2007-02-22>