IGF: Nachtflugverbot bestätigt, Protest geht weiter
Pressemitteilung vom 04.04.2012
Von: @Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF) <2012-04-04>
Auch nach dem Etappen­sieg beim Nacht­flug­verbot werden die Ausein­ander­setzungen um den Flughafen­ausbau in Zukunft weitergehen, meint die IGF.

Das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr wurde heute vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. "Dies ist eine schwere Schlappe für die Hessische Landesregierung", sagte Dirk Treber, Vorsitzender der Interessengemeinschaft zur Bekämpfung des Fluglärms (IGF). "Die Regierung wollte mit ihrem Gang nach Leipzig Rechtssicherheit erreichen und wurde vom Vorsitzenden Richter Rubel mehrfach für ihre fehlerhaften Verwaltungsakte gerügt. Auch in den sogenannten Tagesrandzeiten von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr muss die Zahl der ursprünglichen Flugbewegungen von 150 auf 133 reduziert und zeitlich entzerrt werden." Dies ist eine gute Nachricht für die lärmgeplagten Flughafenanwohner.

Bedauerlich ist, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Landebahn ansonsten uneingeschränkt bestätigt wurde.

Themen wie Reduzierung der Lärmbelastungen am Tag, Tieffluglärmrisiko, Schadstoffbelastung für Boden und Luft durch den Flugbetrieb, Raumunverträglichkeit der Flughafenerweiterung, Flächenversieglung, Verlust von Bannwald, Vogelschlagrisiko, Wirbelschleppen- und Blue-ICE-Vorfälle, Wertverluste von Immobilien und vieles andere mehr wurden nicht berücksichtigt.

Dirk Treber erinnert daran, dass die Forderung nach einem Nachtflugverbot seit mittlerweile 34 Jahren erhoben wird.

Als im Herbst 1978 im Vorfeld des Baus der Startbahn-18-West in Mörfelden die erste Bürgerinitiative gegen die Flughafenerweiterung in Frankfurt Rhein-Main gegründet wurde, waren die beiden zentralen Forderungen: „Keine Startbahn 18 West und Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr!“

Heute haben die Flughafenausbaugegner und Fluglärmbetroffenen in der Rhein-Main-Region, Mainz und Rheinhessen einen Etappensieg errungen, stellt Dirk Treber abschließend fest. Die Auseinandersetzungen um den Flughafenausbau in Frankfurt werden auch in Zukunft weitergehen:

  1. Drastische Fluglärmreduzierung am Tag auf Grundlage der WHO-Grenzwerte von 40 dB(A)
  2. Für ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr
  3. Für die Verringerung der Flugbewegungen unter den derzeitigen Stand.
  4. Für rechtlich einklagbare Lärmobergrenzen
  5. Die Stilllegung der Landebahn Nord
  6. Kein weiterer Ausbau des Flughäfen in Rhein-Main-Gebiet
  7. Vorlage einer Gesamtbelastungsstudie und drastische Reduzierung von Schad- und Giftstoffen durch den Flugbetrieb
  8. Aufhebung aller Luftverkehrssubventionen.
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Nachtflugverbot Bundesverwaltungsgericht IGF

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