Pressemitteilungen Bündnis der Bürgerinitiativen vom 11.02.2014 (Dietrich Elsner)
Nach dem Ende der Verhandlungen zwischen Ministerrat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission (Trilog) über den Verordnungsvorschlag zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der Union wurde heute im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments über das Verhandlungsergebnis des Trilogs abgestimmt.
Das Kontroll- und Bestimmungsrecht der EU-Kommission über die Einführung von Betriebsbeschränkungen wurde zwar wie erwartet fallen gelassen, aber in wesentlichen Punkten haben sich die Interessen der Luftverkehrsindustrie durchgesetzt.
Lärmschutzmaßnahmen werden zwar weiterhin von den nationalen Behörden getroffen, aber diese müssen sich nach dem sogenannten „ausgewogenen Ansatz der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO“ richten. Danach unterliegen Lärmschutzmaßnahmen ausschließlich Kosteneffizienzbetrachtungen. Kosten für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit von Flughafenanwohnern, die durch Schlafentzug und Dauerstress geschädigt werden, müssen nicht berücksichtigt werden.
Mit dieser Bewertung des Gesundheitsschutzes verstößt die EU gegen ihr erklärtes Ziel nach Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in Europa. Der Verkehrsausschuss ist weitgehend den Vorgaben der Luftverkehrsindustrie gefolgt und legt die Bewertung von Fluglärm und Schutzmaßnahmen in die Hände der ICAO, einer Organisation, die keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Das „Bündnis der Bürgerinitiativen - Kein Flughafenausbau - Für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr“, kurz: BBI, ist ein Zusammenschluss von mehr als 80 Initiativen. Das Bündnis streitet für die Wiedergewinnung und den Erhalt der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Main-Gebiet. Es setzt sich für die Schaffung einer lebenswerten Region ein und fordert den Schutz der Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Luftverkehrs und erklärt sich solidarisch mit allen von Verkehrslärm betroffenen Menschen. Das Bündnis fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der Mobilität. Die gemeinsamen Ziele sind
- Verhinderung des Ausbaus des Frankfurter Flughafens und anderer Flughäfen in der Region
- Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachtflugverbot von 22 - 6 Uhr
- Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastung für die Bürgerinnen und Bürger
- Verursachergerechte Zuordnung von Kosten auf die Luftverkehrsindustrie; Stopp der Subventionen
- Verringerung der Flugbewegungen auf maximal 380.000/Jahr und der bestehenden Belastungen durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
- Stilllegung der Landebahn Nordwest