KREIS GROSS-GERAU – Leiser wird es durch die Lärmobergrenze nicht. Die Belastung wird nur nicht so stark ansteigen, wie sie es laut Planfeststellungsbeschluss für den Frankfurter Flughafen dürfte. Das hat Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir bei der Vorstellung der freiwilligen Grenze für Fluglärm am Dienstag gesagt. Und das ist genau der Punkt an der Vereinbarung zwischen Landesregierung, Flughafenbetreiber Fraport und Fluggesellschaften, der Landrat Thomas Will und den Ersten Kreisbeigeordneten Walter Astheimer, der den Kreis Groß-Gerau in der Fluglärmkommission vertritt, unzufrieden macht. Denn beide wollen, dass es leiser wird für die Anwohner/innen des Flughafens.
Die jetzt präsentierte Vereinbarung zur Lärmobergrenze sieht vor, die Regionen mit hoher Fluglärmbelastung zu begrenzen. Mit der Obergrenze soll der Dauerschallpegel, der theoretisch bei der planfestgestellten Zahl von 701.000 Flugbewegungen im Jahr erreicht werden könnte, um 1,8 Dezibel sinken. „Es kann aber nicht sein, dass niemals erreichbare Flugbewegungs-Prognosen der Maßstab für Lärmminderungsmaßnahmen sind“, so Will und Astheimer.
Ziel von Landrat Will, der auch einer der vier Sprecher der Initiative Zukunft Rhein-Main (ZRM) ist, bleibt jedoch die von ZRM propagierte jährliche Abnahme der Lärmbelastung um 0,4 Dezibel dB(A), basierend auf dem Jahr 2012, dem ersten Jahr nach Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest. „Diese dynamische Absenkung würde eine tatsächliche Entlastung bedeuten und auch einen wirklichen Anreiz, Fluggeräte und -verfahren einzusetzen, die leiser sind als bisher“, betonen Walter Astheimer und Thomas Will.
Der Groß-Gerauer Landrat hatte zwar im September vergangenen Jahres, als das Konzept für die Lärmobergrenzen erstmals vorstellt wurde, von einem diskussionswürdigen Ansatz gesprochen. Doch gibt es aus seiner Sicht nach heutigem Kenntnisstand gravierende Kritikpunkte. „Die Lärmobergrenze führt zu einer ungleichen Verteilung der ,Reduktion‘ um 1,8 dB(A) gegenüber der noch möglichen Zunahme von drei dB(A) laut der Planfeststellung. Der Lärmobergrenze fehlt der lokale Bezug, weil sie nicht überall gleich wirkt“, so Will. Es profitierten längst nicht alle Kommunen: „Daher ist die Vereinbarung Augenwischerei: Der Fluglärm im Rhein-Main-Gebiet wird zunächst weiter zunehmen und nicht sofort auf Basis des heutigen Niveaus gemindert“, ergänzt Walter Astheimer.
Das aber wäre allein schon als Erkenntnis aus der NORAH-Lärmstudie nötig. Denn die Studie mache deutlich, dass eine viel größere Fläche als nun geschehen in die Vereinbarungen zur Lärmobergrenze einbezogen werden müsste. Außerdem fordert die Kreisverwaltungsspitze aufgrund der Studie eine Herabsetzung der Grenzwerte für die Schutzzonen des Fluglärmschutzgesetzes um mindestens fünf dB(A). Die Lärmobergrenze orientiere sich an den überholten, zur Evaluierung anstehenden Grenzwerten des Fluglärmschutzgesetzes von 55 dB(A) in der Tagschutzzone 2 und von 60 dB(A) in der Tagschutzzone 1.
Kritik verdiene bei der Lärmobergrenze auch, dass nur der Dauerschallpegel berücksichtigt wird. „Die belastenden Maximalpegel und deren Häufigkeit spielen keine Rolle“, bemängelt Thomas Will. „Weil nur die flächenmäßige Reduzierung dargestellt wurde, bleibt offen, wie viele Einwohner durch die Einführung der Lärmobergrenze seltener von Pegeln über 55 beziehungsweise 60 dB(A) betroffen sein werden.“ Schließlich monieren Will und Astheimer, dass in der ohnehin nur freiwilligen vertraglichen Vereinbarung verbindlich vereinbarte Sanktionen bei Überschreiten oder Nichteinhalten der Fläche, für die die Lärmobergrenze gilt, fehlen.
(Pressemitteilung Nr. Nr. 527/2017 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 09.11.2017)