Ein Sprecher der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Berthold Fuld, teilt die Einschätzung der FAG, wonach sich der vom RDF vorgestellte Lärmindex von 2005 bis 2020 im Ausbaufall gegenüber dem Istwert etwa verdoppeln dürfte. Die Bundesvereinigung stützt sich dabei nicht nur auf ein Gutachten des RDF zur Immobilienpreisentwicklung, sondern dieser Wert ergibt sich auch aus einer Hochrechnung der im Rahmen des Raumordnungsverfahrens veröffentlichten Zahlen der Betroffenen.
Bei der vom RDF genannten Zahl von 20% handelt es sich um den Unterschied zwischen Ausbau- und Nichtausbaufall 2020. Daraus kann man herleiten, dass bis zum Jahr 2020 trotz nur geringen Anstiegs der Flugbewegungszahlen auch im Nichtausbaufall der Lärm um 2/3 zunehmen würde. Die Bundesvereinigung weist allerdings darauf hin, dass Fraport für die Berechnungen der Lärmimmissionen für den Nichtausbaufall einen wenig plausiblen weitaus höheren Anteil schwerer Flugzeuge als im Ausbaufall angenommen hat, um damit den Vergleich zwischen Nichtausbaufall und Ausbaufall zu schönen. Angesichts des zu erwartenden dramatischen Anstiegs der Lärmbelastung hält des Bundesvereinigung es für geboten, sofort ernsthafte Anstrengungen zur Senkung der Lärmbelastung einzuleiten.
Die Bundesvereinigung kritisiert auch, dass die tatsächliche Fluglärmbetroffenheit von Fraport und hessischer Landesregierung bisher nicht publiziert, sondern nur die Zahlen der höchst Belasteten offen gelegt wurden. Aus dem o.g. Gutachten des RDF kann man jedoch abschätzen, dass (bei 11 Bewohnern je Gebäude) es rund 3 Millionen Fluglärmbetroffene im Umfeld des Frankfurter Flughafens gibt (Ldn > 45 dB(A), 100/100-Regel) gibt, von denen 350000 - 400000 hoch Belästigt sind. Ausdrückliches Ziel des Anti-Lärm-Pakts ist die Lärmreduzierung der höchst Belasteten; die große Anzahl mäßig bis erheblich Belasteter soll weiterhin nach Belieben der Luftfahrt verlärmt werden können.