Verfassungsbeschwerde gegen Grundrechtsverletzungen bei Waldbesetzung
Pressemitteilung vom 06.08.2009
Von: @WaldbesetzerInnen <2009-08-06>
Aktivistinnen aus dem Kelsterbacher Wald haben Verfassungsbeschwerden gegen ein Freiheitsentziehungsverfahren eingereicht.

Frankfurt/Kelsterbach -- Aktivistinnen aus dem Kelsterbacher Wald reichten Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Dieses bestätigte nun den Eingang. Die Beschwerden richten sich gegen ein Freiheitsentziehungsverfahren und damit verbundene Grundrechtsverletzungen. Neben dem Recht auf Freiheit, wurde durch den Polizeiakt gegen weitere Grundrechte und sogenannte grundrechtsgleiche Rechte verstoßen.

Anfang 2009 kam es während der Rodungsarbeiten für den Ausbau des Frankfurter Flughafens immer wieder zu Protesten. AnwohnerInnen und UmweltaktivistInnen protestierten gegen die Zerstörung eines Naherholungsgebietes und den Ausbau des Flughafens, gegen steigendes Lärmaufkommen, Klimawandel und Abschiebung. Auch die BewohnerInnen des Hüttendorfes im Kelsterbacher Wald organisierten mehrere Aktionen, die auf die Vorgänge rund um die Zerstörung des Flora-Fauna-Habitats aufmerksam machen sollten.

Nach einer Kletteraktion am 11. Februar 2009 wurden drei AktivistInnen in Gewahrsam genommen. Es handelte sich um Unterbindungsgewahrsam nach Hessischem Polizeirecht, der ausschließlich zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden darf. Während des Gewahrsams wurde den AktivistInnen medizinische Versorgung verweigert. "Ich war unterkühlt und hatte nasse Füße. Die gekachelte Zelle war unbeheizt und eine Decke gab es angeblich nicht.", beschreibt Franziska, eine der Beschwerdeführerinnen den Gewahrsam, "Auch ein Telefonat wurde mir nicht gestattet."

Nach ihrer Freilassung hatten die drei AktionsteilnehmerInnen sofortige Beschwerde gegen den Gewahrsam eingelegt. Diese wurde am Landgericht Frankfurt abgewiesen. "Indem die Polizei mich aus der Demonstration entfernte, verstießen die BeamtInnen gegen meine Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Auch rechtliches Gehör wurde mir nicht in angemessenen Umfang gewährt.", so Franziska. Nach Ablehnung der sofortigen Beschwerde blieb nur noch das Mittel der Anhörungsrüge und der Weg zum Verfassungsgericht. Diesen haben sie und die Kletter-Aktivistin Cécile nun beschritten.

Währenddessen ist die Mahnwache in der Nähe des Rodungsgeländes noch immer in Betrieb. "Das Bürgerbegehren hat gezeigt, dass die Kelsterbacher Bürger nach zehn Jahren Debatte noch immer Kritik am Ausbau des Flughafens haben und diese zunehmend wieder äußern.", sagt ein Sympathisant. Die Umweltaktivistin Aglaia erinnert daran, dass es im September wieder weitergehen wird mit den Rodungsarbeiten. "Viele wollen nicht hinnehmen, dass weiterhin Bannwald für ein so klimaschädliches Projekt fällt. Wir sind noch da und kämpfen weiter für eine nachhaltige Umweltpolitik und ein lebenswertes Rhein-Main-Gebiet", sagt sie.



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