"Unverständnis über die passive Haltung der Richter" lautet das Fazit des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum Abschluss der mündlichen Verhandlung im Gerichtsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. "Wenigstens etwas mehr Engagement des Gerichts bei der Sachverhaltsaufklärung und im vom Gesetz vorgesehenen "Rechtsgespräch" hätte der Klärung des Rechtsstreits sicher gut getan", meint BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin. Der Verband erwartet eine Bestätigung des Nachtflugverbotes aus dem Eilbeschluss und ist gespannt, welche Mängel der Verwaltungsgerichtshof in Kassel noch am Planfeststellungsbeschluss feststellen wird.
Prognosen zum Ausgang des Verfahrens sind angesichts der nahezu vollständigen Passivität schwierig. Nachdem das beklagte Land Hessen, die Fraport und Lufthansa zum Nachtflugverbot keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen hatten, erwartet der BUND eine Bestätigung des Nachtflugverbotes zwischen 23 und 5 Uhr aus dem Eilverfahren. Ob es noch Nachforderungen des Gerichts zur Verbesserung des Lärmschutzes der Betroffenen geben wird, ist hingegen schon deutlich schwieriger vorherzusagen. Der Senat sich nämlich am Mittwoch (24.06.2009) zur Verwunderung der Kläger auch in diesem wichtigen Punkt nur unverbindlich geäußert, statt wie sonst in Gerichtsverfahren üblich seine Position wenigstens durch einen so genannten "richterlichen Hinweis" anzudeuten. Gestritten wurde zwischen den Klägern und der Fraport vor Gericht um die Art der Lärmberechnung, die die "Erste Fluglärmschutzverordnung" vorschreibt, die ein Jahr nach der Planfeststellung im Dezember 2008 erschienen ist. Würde das Gericht diese Frage in seinem Urteil offen lassen, ist eine Fortsetzung der Rechtsstreitigkeiten absehbar.
Da zu etlichen Punkten des europäischen Naturschutzrechts keine Klärung während der mündlichen Verhandlung erzielt werden konnte, hat der BUND zum Abschluss der mündlichen Verhandlung dem Senat 16 Fragen zur Vorlage und Klärung an den Europäischen Gerichtshof übergeben. Für das Gericht besteht nun zwar keine Vorlagepflicht beim Europäischen Gerichtshof, doch kann aus der eigenen Entscheidung des Senat ohne Klärung durch den Europäischen Gerichtshof ein Revisionsgrund des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht erwachsen. Insbesondere wenn später das Bundesverwaltungsgericht in der Zweiten Instanz die Vorlage beschließt, bleibe der Rechtsstreit auf Jahre hinaus ohne Abschluss. Je ausgiebiger ein Gericht schweigt, desto aktiver muss der Kläger in der ersten Instanz des Verwaltungsstreites sein, um die Klärung der Sachverhalte und Rechtsfragen herbeizuführen und die Möglichkeit zur Korrektur des Urteils in der erstens, später in der zweiten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erzielen. Die Zurückhaltung des Gerichts in der Sachverhaltsaufklärung während der Gerichtsverhandlung hatte beim BUND die große Zahl von über 100 Beweisanträgen zur Sachverhaltsaufklärung provoziert. Ob die Ablehnung aller Beweisanträge sich auf das Urteil positiv oder negativ auswirkt, lässt sich heute nicht vorhersagen.