KREIS GROSS-GERAU – Regelmäßig ist zu lesen – und von Flughafenanrainern zu hören –, dass Flugzeuge am Frankfurter Flughafen verspätet landen und starten und somit das Nachtflugverbot (23 bis 5 Uhr) ignorieren. Laut hessischem Verkehrsministerium gab es im Jahr 2017 insgesamt 440 verspätete Starts und 704 verspätete Landungen; 2016 waren es 342 verspätete Starts und 464 verspätete Landungen. Und 2018 ist der Trend bislang steigend. Dies veranlasst den Groß-Gerauer Landrat Thomas Will zu einer missbilligenden Stellungnahme.
„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in seinem Urteil zum Nachtflugverbot darauf hingewiesen, dass die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens nicht automatisch ein Freibrief für eine Verlärmung ohne Grenzen ist. Das Recht der Menschen auf Erholung wiegt schwer“, betont Landrat Will.
Er verweist darauf, dass insbesondere bei Knappheit verfügbarer Fläche Unternehmen in ihrem Umfeld verstärkt auch um gesellschaftliche Akzeptanz werben müssen: „Insbesondere Unternehmen in Ballungsräumen müssen sich mehr denn je als Teil ihres Umfeldes begreifen.“ Das gelte auch für Fraport. Denn die Rahmenbedingungen für alle Unternehmen an ihrem Standort müssen stimmen, so Thomas Will.
Großangelegte Änderungs- und Erweiterungspläne von Unternehmen am Standort bringen oftmals eine Reihe von Konflikten mit sich. Dieser Sachverhalt ist laut Landrat nicht überraschend. „Überraschend ist jedoch schon, dass ein Großunternehmen im Ballungsraum Frankfurt Rhein-Main im Rahmen seiner enormen Erweiterungspläne anscheinend im Umfeld nicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz setzt. Zur Erinnerung: Es geht um einen Ausbau, der der derzeitigen Kapazität des Düsseldorfer Flughafens entspricht. Selbst die richterlich geschützte Mediationsnacht torpediert der Flughafenbetreiber über die gezielte Anwerbung von weiteren Airlines immer stärker.“ Dies ist in den Augen von Landrat Will nicht hinnehmbar. Er fordert daher, alles dafür zu tun, dass das in der Mediation zum Flughafenausbau festgelegte und höchstrichterlich erstrittene Nachtflugverbot nicht dem Gewinnstreben eines rücksichtslos agierenden Großkonzerns zum Opfer fällt.
(Pressemitteilung Nr. 299/2018 der Kreisverwaltung Groß-Gerau vom 25. 07. 2018)
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