ZRM stellt neues Verfahren zur Fluglärmberechnung vor
Von: @cf <2015-10-25>
Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" hat gemeinsam mit dem Deutschen Fluglärmdienst die ersten Ergebnisse ihres Projekts zum "kommunalen Fluglärmmonitoring" vorgestellt.

Die Initiative "Zukunft Rhein-Main" hat die ersten Ergebnisse ihres Projekts "Kommunales Fluglärmmonitoring" vorgestellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Fluglärmdienst (DFLD) wurde eine verbesserte Methode zur Fluglärmberechnung entwickelt. Dabei wird der Fluglärm erstmals anhand der tatsächlich geflogenen Flugspuren (Flugweg und Flughöhe) berechnet, anstatt wie bisher anhand eines theoretischen Modells der Flugspuren (DES). Die verwendeten Flugspuren wurden vom DFLD erfasst (man kann sie auf der Internetseite des DFLD ansehen). Die eigentliche Berechnung des Fluglärms erfolgt weiterhin nach dem amtlichen Verfahren (AZB), mit einem zertifizierten Lärmberechnungsprogramm.

Das neue Verfahren ist ein wesentlicher Schritt vorwärts. Zum ersten Mal wird eine Fluglärmberechnung unabhängig vom Flughafenbetreiber möglich, der bisher das DES geliefert hat. Durch die Verwendung der realen Flugspuren wird die Berechnung genauer, denn die Flugzeuge weichen in der Praxis oft von der theoretischen Flugroute und Flughöhe ab.

In den jetzt vorgestellten Berechnungen wurde ein wesentlich größerer Bereich berechnet als bisher, nämlich alle Gebiete mit einem Dauerschallpegel größer als 40 dB(A) - dieses Gebiet reicht weit über die hessische Landesgrenze hinaus. Bisherige Berechnungen umfassten nur die (gesetzlich vorgeschriebenen) 25 km rund um den Flughafen. Der Fluglärm wurde in einem Raster von 100x100 Metern berechnet, jedes Quadrat kann mit der Zahl der dort lebenden Menschen und/oder dem Geländetyp bewertet werden. Berechnet wurden die Fluglärmdaten für 2008 und 2012 und die Differenz.

Alle Kommunen in der ZRM haben Karten mit den neu berechneten Lärmbereichen und die zugehörigen Daten (für eigene Auswertungen) erhalten. Die Karten sind derzeit nicht öffentlich im Internet verfügbar, können aber bei der Kommune eingesehen werden. Die Kommunen erhoffen sich von dem neuen Berechnungsverfahren genauere Informationen über die Entwicklung des Fluglärm auf ihrem Gebiet. So könnte z.B. die Einhaltung auch von lokalen von Lärmobergrenzen genau überwacht werden.

Genauere Informationen zum kommunalen Fluglärmmonitoring und Beispiele für die neuen Lärmkarten findet man in der Präsentation von Horst Weise vom DFLD. Die Präsentation ist auch für Laien gut verständlich.

Themen hierzuAssciated topics:

Fluglärm-Überwachung Deutscher Fluglärmdienst (DFLD)

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